Schnell sollte es gehen mit dem Meldegesetz im vergangenen Sommer und weil gerade Fußball- Europameisterschaft war und die Eurofinanzkrise, wäre es fast gelungen: Firmen hätten munter Bürgerdaten von den Einwohnermeldeämtern abrufen können. Wer etwas dagegen gehabt hätte, hätte widersprechen müssen. Wie praktisch wäre das gewesen für die Werbeabteilungen. Denn auch wenn es ein geringer Aufwand gewesen wäre, sein Nein beim Meldeamt vermerken zu lassen – um diese Möglichkeit muss man erst einmal wissen. Und Aufwand bleibt Aufwand. Viele wären davor zurückgeschreckt.
Erlaubnis für Firmen
Die Sache ist dann doch aufgeflogen, Regierungsmitglieder überboten sich darin, sich zu distanzieren. Nun ist im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss gefunden worden, der das Ansinnen des ursprünglichen Entwurfs ins Gegenteil verkehrt. Nun gilt: Wer nichts dagegen hat, dass seine Daten weitergegeben werden, muss das erlauben.
Das ist ein Fortschritt. Allerdings ist dem Missbrauch eine große Tür geöffnet: Die Erlaubnis kann auch Firmen erteilt werden. Einwilligungen sind schnell mal gefälscht, überprüft wird nur in Stichproben. Die Unternehmen können es drauf ankommen lassen. Die Alternative ist schließlich weit weniger lukrativ.