Konflikt mit Polen: EU-Kommission klagt gegen polnisches Verfassungsgericht

Seit Jahren mahnt die EU die polnische Justiz zur Unabhängigkeit und Einhaltung von Verfahrenspflichten. Nun wird der Streit vor dem EuGH ausgetragen. 

Vorsitzender der PiS-Partei: Jaroslaw Kaczynski
Vorsitzender der PiS-Partei: Jaroslaw KaczynskiHubert Mathis/ZUMA Wire/dpa

Das oberste Gericht der EU befasst sich erneut mit der polnischen Justiz. Grund dafür ist eine Klage der Europäischen Kommission gegen das Land wegen Verstößen durch das polnische Verfassungsgericht und seine Rechtsprechung. Die Klage wurde am Mittwoch beschlossen. In einer entsprechenden Mitteilung betont das EU-Organ dabei den Schutz der Rechte polnischer Bürger. Überdies soll sichergestellt werden, dass die polnische Bevölkerung die Vorteile der EU „in gleicher Weise“ wie alle EU-Bürger genießen kann.

Zuvor hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Grund hierfür waren Urteile des polnischen Verfassungsgerichts von 2021, in denen es Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung hielt.

Vorrang des EU-Rechts auch in Polen

Der Vorrang des EU-Gerichts wurde dabei von polnischer Seite in Frage gestellt. Polen wies die Vorwürfe der EU-Kommission zurück. Zudem gab das Land Forderungen nach entsprechenden Abhilfemaßnahmen nicht statt. Die EU-Kommission will nun erreichen, dass der Vorrang des EU-Rechts gleichberechtigt in der gesamten Union auf höchster EU-Ebene, also vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), durchgesetzt wird.

Zudem heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission: „Die Kommission ist auch der Ansicht, dass das Verfassungsgericht nicht mehr die Anforderungen an ein zuvor gesetzlich geschaffenes unabhängiges und unparteiisches Gericht erfüllt.“ Es habe Unregelmäßigkeiten unter anderem bei der Wahl von Julia Przyłębska zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2016 gegeben.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der EuGH mit dem obersten polnischen Justizorgan befasst. So verurteilte das Gericht Polen Ende 2021 zu einem Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag, an dem die vom EuGH gefällten Urteile nicht umgesetzt werden. Polen hatte diese Urteile ignoriert. 

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