Kongress der Europäischen Volkspartei (EVP): Europas Konservative wollen Burkas verbieten
Berlin - Auf dem Kongress der Europäischen Volkspartei (EVP) in Malta haben sich Europas Konservative auf eine gemeinsame Resolution geeinigt, die die Vollverschleierung von Frauen an öffentlichen Orten verbieten soll. Darin heißt es, dass Burka und Nikab „aus Sicherheitsgründen verboten“ werden sollen, aber auch weil es bei zwischenmenschlicher Interaktion in Europa dazugehöre, „seinem Gegenüber ins Gesicht blicken zu können“. CDU und CSU sind Mitglied in der Partei, auch die ÖVP aus Österreich gehört der EVP an.
„Es gehört zu den Gepflogenheiten in Deutschland und Europa, dass Gesicht gezeigt wird. Deshalb ist es eine richtige Initiative, die Vollverschleierung in den einzelnen Ländern zu verbieten. Das muss auf die Agenda für die Bundestagswahl“, sagte Manfred Weber, Vorsitzender der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und stellvertretender CSU-Parteivorsitzender, dieser Zeitung.
CSU lehnt Gesichtsschleier ab
Die CSU hatte im November vergangenen Jahres ihr neues Grundsatzprogramm beschlossen. Dort hieß es, dass sie Burka, Nikab und „Kopftücher auf Richterbänken“ ablehne.
Am Dienstag hatte Bayern einen Gesetzesentwurf beschlossen, der künftig Gesichtsschleier an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit verbieten soll. „Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik“, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Eine Gesichtsverhüllung widerspreche dieser Kommunikationskultur. In dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden Bereiche festgelegt, in denen das offene Zeigen des Gesichts unabdingbar ist. „Das kann zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein, um die Identität eindeutig feststellen zu können", erläuterte Herrmann.
Teilverbot mit Ausnahmen
Auch der Bundestags-Innenausschuss hatte sich am Mittwoch mit dem Thema beschäftigt. Er beschloss, dass Beamte und Soldaten in Zukunft im Dienst ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Das Teilverbot lässt allerdings Ausnahmen zu: So darf ein Gesichtsschleier getragen werden, wenn er zum Beispiel zum Infektions- oder Eigenschutz dient. Die Opposition hatte gegen den Entwurf gestimmt. Ein Vollverbot hatte auch Innenminister Thomas de Maizière abgelehnt.
Zuletzt hatte Österreich vor wenigen Tagen ein Burka-Verbot beschlossen. Neben dem Ganzkörperschleier sind dort auch weitere Kleidungsstücke zur Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit untersagt. Verstöße werden mit einer Strafe von 150 Euro geahndet.