Kooperation mit Facebook soll bei Ermittlungen terroristischer Gewalt enger werden.
Berlin - Politik und Sicherheitsbehörden erhöhen den Druck auf die sozialen Netzwerke, im Bereich des politischen Extremismus und terroristischer Gewalt enger mit der Polizei und den Geheimdiensten zu kooperieren.
Anlass ist der Terroranschlag von Ansbach. Das bayrische Landeskriminalamt war durch die Auswertung unter anderem von Freundeslisten und Facebook-Kommentaren des bei dem Selbstmordanschlag getöteten syrischen Flüchtlings auf Kontakte zum so genannten Islamischen Staat in Saudi-Arabien gestoßen.
Allerdings gelang dies laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) allein auf freiwilliger Basis, da Facebook seinen Sitz in den USA habe.
Herrmann verlangt gesetzliche Korrektur
Herrmann hatte deshalb auf gesetzliche Korrekturen gedrungen und darauf verwiesen, dass Facebook lediglich in 42 Prozent der Fälle Auskunft gebe. In den USA sei diese Quote doppelt so hoch.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte sich dem angeschlossen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sagte der Rheinischen Post: „Soziale Netzwerke sind ein wichtiges Kommunikationsmittel für Dschihadisten. Daher ist eine enge Kooperation der Sicherheitsbehörden mit den Betreibern sozialer Medien notwendig.“
Die Bundesregierung hielt sich am Montag hingegen zurück. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, man prüfe, ob Korrekturbedarf bestehe.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, Anlass zur Zusammenarbeit mit den sozialen Netzwerken gebe es im Bereich Islamismus, Linksextremismus und Rechtsextremismus. Freilich habe man hier mit Facebook bisher grundsätzlich fruchtbare Erfahrungen gemacht, so dass Kritik unangebracht sei.
Facebook setzt sich zur Wehr
Facebook selbst setzte sich zur Wehr. Nicht allein im Zusammenhang mit den schrecklichen Angriffen in Würzburg, München und Ansbach habe man die Ermittlungsbehörden voll unterstützt.
Sicherheitsbehörden und Strafverfolger in Deutschland hatten nach Angaben des Netzwerks im vergangenen Jahr insgesamt 5484 Anfragen an Facebook. Zugleich seien etliche Behördenanfragen in anderen Fällen aber so fehlerhaft, dass sie nicht von Facebook bearbeitet werden könnten.
Dem Konzern zufolge habe man Ansprechpartnern in Bayern, anderen Bundesländern und auch Bundesbehörden gezeigt, wie man erfolgreich Anfragen stellen könne. Daran werde gearbeitet.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wies Forderungen nach Gesetzesänderungen zurück. „Es gibt Gesetze, die die Weitergabe personenbezogener Daten an die Sicherheitsbehörden regeln“ sagte er der Berliner Zeitung.
„Innerhalb dieser Regeln ist die Weitergabe zulässig.“ Maßgeblich seien das Telemediengesetz, die Polizeigesetze und das Bundesverfassungsschutzgesetz.
„Kein Hilfsorgan der Sicherheitsbehören"
Sie sähen vor, dass Bestandsdaten und Nutzungsdaten unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden müssten – etwa zur Aufklärung von Straftaten oder bei drohenden Amokläufen und anderen Gefährdungen.
Man müsse nur und notfalls vor Gericht dafür sorgen, dass Unternehmen wie Facebook sich diesen Gesetzen auch unterordneten. Hier existiere tatsächlich eine Grauzone.
Schaar fügte jedoch hinzu: „Eine darüber hinausgehende Kooperation der sozialen Netzwerke mit den Nachrichtendiensten kann es nicht geben. Die sozialen Netzwerke sind ja keine Hilfsorgane der Sicherheitsbehörden.
Nach neuen Gesetzen zu rufen, halte ich daher für unsinnig.“ Ohnehin sei es den Sicherheitsbehörden nicht verwehrt, sich selbst bei Facebook und Twitter anzumelden und allgemein zugängliche Daten einzusehen – so wie jeder andere Nutzer auch.