Berlin-Je bunter die Gesellschaft, desto klarer müssen die Regeln sein, um das gedeihliche Zusammenleben in Vielfalt zu gewährleisten. Wollte jeder seine Vorstellungen vollständig durchsetzen, wären zerstörerische Kollisionen unvermeidlich. In diesem Sinne entschied das Bundesverfassungsgericht über einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung: Eine hessische Referendarin muslimischen Glaubens wollte bei ihrer praktischen Ausbildung auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen und begründete das mit ihrer Religion.

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Nun ist beschlossen und verkündet: Der Gesetzgeber darf das verbieten, er muss aber nicht. Das Urteil lässt also Spielraum, setzt kein Dogma. So ist das in Deutschland: Das Grundgesetz sieht – anders als in Frankreich – keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor. Gleichwohl muss der Staat „Heimstatt aller Bürger“ sein, unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat muss allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.
Das Gericht sagt nach Abwägung: Das Gebot der staatlichen Neutralität und Distanz bei Gericht wiegt schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit. Ein gutes, stabilisierendes Urteil, eines, das geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Man darf es auch als Modell für andere gesellschaftliche Bereiche verstehen: So können sich in Berlin all jene in ihrer Rechtsauffassung gestärkt sehen, die das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz auch für Schule und Polizei verteidigen. Also: keine Lehrerin mit Kopftuch. „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, sagte Immanuel Kant. Recht hat er. Doch der Grenzverlauf ist Verhandlungssache.