Berlin-Die Infektionszahlen steigen, und mit ihnen steigt der Druck auf die Bundesregierung, wirkungsvolle Maßnahmen zur Pandemieeindämmung zu beschließen. Bis jetzt konnten sich Bund und Länder nicht auf eine gemeinsame Linie einigen; nun soll eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes die Länder zwingen, die sogenannte Notbremse umzusetzen.
Doch an den Plänen gibt es Kritik. Vor allem das Vorhaben, eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen, stößt auf Widerstand: FDP-Chef Christian Lindner nannte die Maßnahme „verfassungsrechtlich fragwürdig“. Auch zweifele er an ihrer epidemiologischen Wirksamkeit. „Wenn ein geimpftes Paar daran gehindert wird, einen Abendspaziergang zu machen, dann hat das keine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen, aber massive Einschränkungen von Grundrechten zur Folge“, sagte Lindner im Deutschlandfunk.
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Der Entwurf der Gesetzesverschärfung sieht unter anderem Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor.
Schon an diesem Dienstag soll die Änderung im Kabinett beschlossen werden. Über die Details allerdings sind sich die Parteien alles andere als einig. Soll das Vorhaben aber wie geplant schneller als üblich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, werden auch Stimmen der Oppositionsparteien gebraucht, da das beschleunigte Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste.
Habeck: Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 ist unverhältnismäßig
Grünen-Chef Robert Habeck sagte am Montag, seine Partei begrüße das Vorhaben der Bundesregierung, bundeseinheitliche Regeln auf den Weg zu bringen, auch wenn das nun „fast zynisch spät“ geschehe. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist allerdings nicht gut genug“, sagte Habeck. „Da muss noch enorm nachgearbeitet werden. Davon wird abhängen, ob wir der Gesetzesänderung zustimmen.“ Die Grünen stören sich daran, dass die Umsetzung der Corona-Maßnahmen einzig an die Inzidenzzahl 100 gekoppelt ist. Damit drohe eine Pendelbewegung zwischen den Zahlen 90 und 110, die einen permanenten Wechsel zwischen Öffnen und Schließen zur Folge hätte, sagte Habeck.
Außerdem ignoriere der Gesetzentwurf eine Differenzierung, die durch Tests möglich wäre. Wer einen negativen Test vorweisen könne oder geimpft beziehungsweise immunisiert sei, müsse die Möglichkeit haben, freier am öffentlichen Leben teilzunehmen. Eine Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 nannte Habeck „unverhältnismäßig“, Schulen erst ab einer Inzidenz von 200 zu schließen, sei wiederum zu spät. Eine Testpflicht für Unternehmen müsse unbedingt auch für den öffentlichen Dienst gelten.
Forscher: Gefahr der Ansteckung droht fast ausschließlich drinnen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zweifeln derweil den Sinn von Kontaktbeschränkungen im Freien an. In einem offenen Brief appellieren Wissenschaftler der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) an die Bundesregierung, bei der Bekämpfung der Pandemie die Innenräume mehr in den Blick zu nehmen.
„Die Übertragung der Sars-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt“, schreiben die Forscherinnen und Forscher in ihrem Brief, der sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder richtet. „Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu ‚Clusterinfektionen‘, wie das in Innenräumen zu beobachten ist.“ Viele Bürgerinnen und Bürger hätten aufgrund einzelner Maßnahmen, wie Sperrungen von Parkanlagen oder Maskenpflicht beim Sport im Freien, falsche Vorstellungen von der Ansteckungsgefahr.
„Wir teilen das Ziel einer Reduzierung problematischer Kontakte in Innenräumen, aber die Ausgangssperren versprechen mehr, als sie halten können“, heißt es in dem Brief. „Die heimlichen Treffen in Innenräumen werden damit nicht verhindert, sondern lediglich die Motivation erhöht, sich den staatlichen Anordnungen noch mehr zu entziehen.“ Die GAeF-Wissenschaftler plädieren dafür, gemeinsame Aufenthalte in Innenräumen so kurz wie möglich zu halten und auf ausreichendes Lüften zu achten. Überall dort, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen, etwa in Schulen, Pflegeheimen, Büros und an anderen Arbeitsplätzen, müssten Raumluftreiniger und Filter installiert werden.