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Die Bestrafung des Inzests unter Geschwistern ist selbstverständlich. Die Gründe liegen auf der Hand. Es sind sogar so viele Gründe, dass eine Hand sie kaum zu fassen vermag. Der erste Grund, den Beischlaf unter volljährigen Geschwistern (§ 173 Absatz 2 und 3 Strafgesetzbuch) unter Strafe zu stellen, ist natürlich der notwendige Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
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