Mahnmal vor Björn Höckes Haus: Ermittlungen gegen Zentrum für politische Schönheit eingestellt
Erfurt - Die Ermittlungen gegen den Gründer der Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung werden eingestellt. Der ermittelnde Staatsanwalt in Gera soll innerhalb seiner Behörde vorläufig mit anderen Aufgaben betraut werden, teilte das Justizministerium am Montag nach einem Treffen von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) mit dem Thüringer Generalstaatsanwalt und der Leitung der Staatsanwaltschaft Gera mit. Dies erfolge auf eigenen Wunsch des Juristen.
Neutralität in Frage gestellt
Außerdem soll er nicht mehr als Pressesprecher der Behörde tätig sein. Zuvor hatten mehrere Medien dem Staatsanwalt einseitige Ermittlungen vorgeworfen und seine Neutralität infrage gestellt.
Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Gera seit November 2017 gegen die ZPS-Künstler wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Hintergrund ist die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals, die die Gruppe in Nachbarschaft des Wohnhauses von AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Bornhagen (Eichsfeld) im November 2017 aufgestellt und damit für viel Aufsehen gesorgt hatte.
Der ermittelnde Staatsanwalt hatte dann in seiner Funktion als Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera vergangene Woche berichtet, es solle geprüft werden, ob die Gruppe den Politiker im Zuge der Aktion ausgespäht habe. Das hatte das Künstlerkollektiv seinerzeit selbst mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft Gera ist Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität in Thüringen. Bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung krimineller Vereinigungen ist unter anderem die Überwachung von Telefongesprächen möglich.
Nach der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, erklärte Lauinger, er begrüße „ausdrücklich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium“. „Damit kann dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden.“ Zuvor war Kritik an Lauinger – unter anderem vom ZPS – laut geworden. Auch in der Thüringer SPD-Fraktion wurden Stimmen laut, die eine Untersuchung durch den Justizminister als obersten Dienstherren forderten.
Lauinger selbst hatte vergangene Woche erklärt, dass die Landesregierung Einzelfallweisungen an die Staatsanwaltschaft grundsätzlich eine Absage erteilt habe und dabei auf die Unabhängigkeit der Justiz verwiesen.
Generalstaatsanwalt Andreas Becker und Oberstaatsanwalt Steffen Flieger betonten, die nun getroffene Entscheidung sei auch „aus Fürsorgeaspekten“ erfolgt.
Die Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag, Susanne Hennig-Wellsow, bezeichnete das Verfahren gegen das ZPS als „absurd“ und „unrühmlich“. Der Abgeordnete Steffen Dittes erklärte, er gehe davon aus, dass den Künstlern nun auch Akteneinsicht gewährt werde. „Das Justizministerium ist nun in der Verantwortung, die Vorwürfe und die vielen offenen Fragen in den nächsten Wochen lückenlos aufzuklären“, hieß es in einer Mitteilung.
Die justizpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Astrid Rothe-Beinlich, begrüßte das Ende der Ermittlungen gegen das ZPS. Man sei auch froh, dass der Staatsanwalt mit anderen Aufgaben betraut werde, sagte sie. „Für uns bleibt es zudem dabei: Kunst ist und bleibt frei.“ Grundsätzlich stünden ihre Fraktion und ihre Partei zur Unabhängigkeit der Justiz.
Künstler fordern Akteneinsicht
Stefan Pelzer, Eskalationsbeauftragter beim „Zentrum für politische Schönheit“, forderte Akteneinsicht und eine Aufarbeitung der bisherigen Arbeit des Geraer Staatsanwaltes. Seiner Meinung nach müssten nun alle Verfahren, die sich gegen Akteure aus dem politisch rechten Lager richteten und von dem Juristen eingestellt wurden, erneut überprüft werden.
„Die Thüringer Landesregierung muss sich jetzt sämtliche Einstellungsbescheide kommen lassen und von unabhängigen Staatsanwälten überprüfen lassen“, sagte Pelzer.
Der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stefan Möller, sprach in einer Mitteilung von einer „medialen Kampagne“. Wenn im Ergebnis „ein politisch hochbrisantes Ermittlungsverfahren“ eingestellt werde, dränge sich „der Verdacht massiver politischer Einflussnahme auf“, erklärte Möller. (dpa)