Berlin-Ein bundesweites Mindestbußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, Verbot von Großveranstaltungen, neue Regeln für Reiserückkehrer – auf diese und weitere Maßnahmen einigte sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten. Es war das erste Mal seit Juni, dass sich die Regierungschefs der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise berieten. Angesichts wieder steigender Infektionszahlen in Deutschland war aus mehreren Bundesländern der Ruf nach einer einheitlicheren Regelung der Corona-Auflagen laut geworden. Bisher steht es den Ländern weitgehend frei zu entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie auf das Infektionsgeschehen reagieren.
„Wir nehmen den Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst“, sagte die Kanzlerin am Donnerstagabend. Bund und Länder entschieden sich daher gegen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen – in einigen Punkten wurden die geltenden Regeln sogar verschärft.
So steht seit heute fest: Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, muss künftig in ganz Deutschland mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen. Allein Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte in der Diskussion ein Mindestbußgeld abgelehnt und erklärt, er werde die Regelung in seinem Land nicht mitmachen. Haseloff begründete seine Ablehnung damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln halten würden.
Mehr Kontrollen bei der Quarantänepflicht
Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 15. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden. Der Bund will stärker über die Pflicht zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet hinweisen, und zwar „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“. Die Länder sollen dafür sorgen, dass mehr kontrolliert wird und bei Verstößen Bußgelder verhängt werden.
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Labore klagen in Berlin und bundesweit wegen der Testpflicht über erschöpfte Kapazitäten. In Berlin betrug die Auslastung der Labore zuletzt 93 Prozent, warnte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). Ob die weiter bestehende Testpflicht dieses Problem nicht weiter verschärft? „Wir gehen davon aus, dass die Kapazitäten erstmal reichen“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag, und wolle sie weiter erhöhen. Man bekomme ständig neues Material, „nicht in den gewünschten Größenordnungen“, aber es werde aufgefüllt.
Verbot von Großveranstaltungen
Großveranstaltungen, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln nicht gewährleistet sind, bleiben bundesweit zunächst bis zum 31. Dezember 2020 verboten. Volksfeste wie das Münchner Oktoberfest und Musikfestivals wie das Lollapalooza in Berlin wurden bereits vor Wochen vorsorglich abgesagt. In welchem Rahmen Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern genehmigt werden, entscheiden die Bundesländer.
Der Berliner Senat tagte direkt nach der Schalte mit der Kanzlerin in einer Sondersitzung. Für Großveranstaltungen legte er dabei direkt eine neue Regel fest. Die bereits in der aktuellen Corona-Verordnung festgelegten Lockerungen bis Oktober sollen vollzogen werden, dann aber bis Ende des Jahres keine weiteren folgen. Konkret bedeutet das: Zurzeit sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 1000 „zeitgleich Anwesenden“ erlaubt, vom 1. September bis zum Ende des Jahres mit bis zu 5000 Teilnehmern. In geschlossenen Räumen sind derzeit noch bis zu 500 Teilnehmer erlaubt, vom 1. bis 30. September dann 750, ab dem 1. Oktober bis Ende des Jahres nach der neuen Regelung 1000 Teilnehmer.
Angekündigte Open-Air-Konzerte – wie Roland Kaiser oder Sido mit bis zu 5.000 Teilnehmern in der Waldbühne – können damit stattfinden. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sagte, dem Senat seien keine größeren, bereits geplanten Veranstaltungen bekannt, die nun abgesagt werden müssten. Über Einschränkungen für private Feiern will der Senat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag erstmals diskutieren. Für sie gelten bisher dieselben Größenregeln wie für öffentliche Veranstaltungen. Das soll sich nun ändern.
„Das Ergebnis ist für die deutschen Konzert- und Tourneeveranstalter zwar nicht überraschend, aber es macht ein weiteres Mal die Hoffnungslosigkeit deutlich, in der sich die Branche derzeit befindet“, sagte Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), der Berliner Zeitung. „Trotz des Verständnisses für alle dem Infektionsschutz dienenden Maßnahmen muss klar sein, dass unter den gegebenen Voraussetzungen selbst mit Veranstaltungen bis zu 1000 Besuchern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann.“
Noch keine Entscheidung über Karneval und Weihnachtsmärkte
Zu den Weihnachtsmärkten soll eine endgültige Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen. Das gilt auch für den Karneval. Ein Verbot von Karnevalsfeiern träfe besonders Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Während die großen Umzüge zwar erst im Februar 2021 stattfinden, beginnt im Rheinland die sogenannte Session, für die traditionell zahlreiche Feiern und Sitzungen geplant sind, bereits im November.
Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen. Damit ist vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga bis zum Jahresende ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss.
Michael Müller appellierte derweil an alle Berliner, die Situation „nicht auf die leichte Schulter“ zu nehmen. „Ich bitte darum, unsere Regeln ernst zu nehmen und sorgsam miteinander umzugehen.“
Müller richtete seinen Appell explizit auch an Coronaverordnungs-Kritiker. Nach dem Verbot einer für Samstag geplanten Querdenken-Demo durch die Versammlungsbehörde wurden von Mittwoch bis Donnerstagabend 4.000 Demonstrationen bei der Berliner Polizei angemeldet.