Berlin-Paukenschlag im Prozess um den rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Mitangeklagten Markus H. auf, dem unter anderem Beihilfe zum Mord zur Last gelegt worden war. Die bisherige Beweisaufnahme habe keine Belege für diesen Tatvorwurf der Bundesanwaltschaft ergeben, stellten die Richter fest. Damit bleibt der Todesschütze Stephan E. als Einzeltäter übrig.
Die Anklage gegen H. hatte von Beginn an auf wackligen Füßen gestanden. Denn einen Nachweis, dass der einschlägig bekannte Neonazi an der Ermordung Lübckes direkt beteiligt oder in die Anschlagsplanung seines Freundes Stephan E. eingeweiht war, gab es bis zu Prozessbeginn nicht. So mussten die Ankläger versuchen zu beweisen, dass H. „psychische Beihilfe“ zum Mord geleistet hatte, indem er E. angeheizt und radikalisiert und auch dessen Vorhaben, Lübcke zu ermorden, zumindest geahnt und somit billigend in Kauf genommen hat. Das aber ist der Bundesanwaltschaft im Prozess offenbar nicht gelungen.
Meistgelesene Artikel
Dabei schien zwischenzeitlich sogar eine Erweiterung des Anklagevorwurfs möglich. Nachdem der Hauptangeklagte frühere Aussagen widerrufen und ein nunmehr drittes Geständnis vor Gericht abgeliefert hatte, schien H. plötzlich auch der Mittäterschaft verdächtig zu sein. E. hatte nämlich ausgesagt, dass ihn sein Freund H. zum Tatort begleitet habe und dabei gewesen sei, als er den CDU-Politiker mit einem Kopfschuss tötete. Auch hätten beide gemeinsam den Tatplan entworfen.
Der Senat des Frankfurter OLG erklärte nun in einer Mitteilung, man habe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit“ der Angaben von E. Auch daher sei es nicht mehr „in hohem Maße wahrscheinlich“, dass H. „eine Tötung von Dr. Lübcke durch Stephan E. zumindest für möglich gehalten habe“, heißt es in der Erklärung der Richter. Eine Rolle spielt dabei offenkundig auch das Aussageverhalten der ehemaligen Lebensgefährtin H.s. Die Frau hatte H. im Ermittlungsverfahren zunächst schwer belastet. Vor Gericht allerdings relativierte sie ihre Aussagen, weshalb auch sie vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft wurde.
Die Familie des Mordopfers Walter Lübcke kritisierte die Entlassung H.s aus der Untersuchungshaft als „kaum zu ertragen“. Ein Sprecher der Familie erklärte laut der Nachrichtenagentur AFP, die Angehörigen seien „fest davon überzeugt, dass die Tat von beiden Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemeinschaftlich verübt worden ist“.
Auch nach seiner Haftentlassung bleibt H. allerdings ein Angeklagter in dem Frankfurter Prozess. Jedoch muss er sich nun nur noch wegen eines Waffendeliktes verantworten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten die Ermittler im Juni 2019 eine nicht schussfähige Maschinenpistole gefunden, an der ein nicht erlaubtes Griffstück angebracht war.