Nach tödlichem Unfall: Bundestag will härtere Strafen für illegale Autorennen

Berlin - Illegale Autorennen sollen härter bestraft werden: Der Bundestag wird aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen. „Nach jetzigem Stand soll die Strafverschärfung in der nächsten Sitzungswoche beschlossen werden“, sagte ein Sprecher der Unionsfraktion am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Fall aus Mönchengladbach sorgt für Empörung

Zuletzt hatte ein illegales Autorennen in Mönchengladbach für Empörung gesorgt. Dabei wurde am Freitagabend ein 38-jähriger Fußgänger in der Mönchengladbacher Innenstadt überfahren und tödlich verletzt. Der Rechtsausschuss des Bundestags befasst sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf des Bundesrats, nach dem illegale Straßenrennen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft werden sollen.

Veranstalter und an den Rennen beteiligte Raser sollen demnach künftig mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt werden. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich sein. Durch die Heraufstufung zur Straftat wird es dem Entwurf zufolge zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen.

Bisher nur Geldstrafe und Fahrverbot

Bisher werden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, die Veranstalter mit einer Strafzahlung in Höhe von 500 Euro. „Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf der Länderkammer. Von ihnen gehe kaum eine „durchgreifende Abschreckungswirkung“ aus, da nur ein kurzfristiges Fahrverbot drohe. Das neue Gesetz sieht daher auch den Führerscheinentzug vor.

In der kommenden Woche ist die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der parlamentarischen Sommerpause angesetzt. Gesetzen, die dann nicht beschlossen werden, droht wegen der Bundestagswahl am 24. September zumindest eine lange Verzögerung. Sie müssten im neuen Bundestag komplett neu eingebracht werden. (afp)