Nebeneinkünfte der Abgeordneten: Die SPD zahlt besser als die FDP

Die Bundestagsverwaltung ist noch immer dabei, alle Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten aufzuarbeiten. Einige Infos gibt es aber schon.

Das Mandat soll im Mittelpunkt der Arbeit der Abgeordneten stehen. Viele finden aber noch Zeit für diverse Nebenjobs.
Das Mandat soll im Mittelpunkt der Arbeit der Abgeordneten stehen. Viele finden aber noch Zeit für diverse Nebenjobs.www.imago-images.de

Genaue Kontrolle braucht Zeit: Knapp anderthalb Jahre nach der Bundestagswahl haben immer noch nicht alle Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte auf der Webseite des Parlamentes ausgewiesen. Noch immer fehlen bei einem Drittel der 736 Abgeordneten die entsprechenden Informationen.

Das liegt allerdings nicht an der Nachlässigkeit der Abgeordneten oder der Verwaltung, sondern eher am Gegenteil: Weil die Meldeauflagen deutlich verschärft wurden und nun nahezu alle Nebeneinkünfte auf Euro und Cent angegeben werden müssen, ist die Bürokratie immer noch damit beschäftigt, die schiere Masse an Informationen abzuarbeiten.

20 Formularseiten mussten die Abgeordneten ausfüllen, um ihre Einnahmequellen offen zu legen. Dass es so umfangreich wurde, ist den Maskendeals einiger Bundestagsabgeordneter aus der Unionsfraktion geschuldet. Die Empörung über die – damals – völlig legalen, aber anrüchigen Geschäfte führten zur Verschärfung der Regeln im Abgeordnetengesetz. Und die wiederum zu einem erheblichen Arbeitsanfall bei der Umsetzung. Mittlerweile sind neue Beschäftigte dabei, die insgesamt fast 15.000 Formularseiten digital zu erfassen und so aufzubereiten, dass sie auf der Webseite der Abgeordneten erscheinen können.

 Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, sind offenbar nicht alle Neuerungen so zielführend, wie das bei der Verabschiedung der Novelle schien. So müssen beispielsweise alle ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgelistet werden, egal, ob es dafür eine Aufwandsentschädigung gibt oder nicht.

Auch die lokalen Mandate, die viele Abgeordnete in ihrem Wahlkreis noch wahrnehmen, sorgen für Arbeit – und bei der Vergleichbarkeit der Einkommen auch für Verwirrung. So müssen für jede einzelne Nebentätigkeit die Einkünfte angegeben werden, falls sie 1000 Euro pro Monat oder 3000 Euro pro Jahr überschreiten. Die Regelung hat es in sich: Wer für sein Kreistagsmandat etwa 350 Euro an monatlicher Aufwandsentschädigung enthält, muss dies nicht angeben, wenn er sie jeden Monat erhält. Wird sie aber halbjährlich oder jährlich ausgezahlt, dann überschreitet sie die 3000-Euro-Grenze und ist anzeigepflichtig. Wo ist da die Logik?

Größtes Problem sind jedoch offenbar die Selbstständigen. Eigentlich müssen sie jeden Auftrag öffentlich machen. Da viele von ihnen, etwa Rechtsanwälte, ihre Gewinne vor Steuern geltend machen, ist das erst nach einem Jahresabschluss möglich. Der Vertrag mit den jeweiligen Mandanten wird aber schon viel früher abgeschlossen, also müssten die betroffenen Abgeordneten zweimal melden – was für weitere Verwirrung sorgt.

Bis Ostern will die Bundestagsverwaltung mit allen Angaben fertig sein. Eine spezielle Reihenfolge gibt es dabei nicht. Man bemühe sich alle Fraktionen gleichermaßen zu berücksichtigen, heißt es aus der Verwaltung. Und so erfährt man derzeit bereits, dass Kevin Kühnert als SPD-Generalsekretär doppelt so viel verdient wie sein Amtskollege von der FDP.

Möglichst bis Ende des Jahres soll es eine Software geben, die es den Abgeordneten ermöglicht, Aktualisierungen und Neumeldungen selbst vorzunehmen. „Durch die Digitalisierung wird vieles schneller gehen", sagte die Vizepräsidentin des Bundestages, Aydan Özoğuz, der Berliner Zeitung am Donnerstag. "Und die Abgeordneten sollen bei der Erfassung ihrer Daten mehr Verantwortung übertragen bekommen.“ Die gute Nachricht für sie: Im Bundestag wurde gerade eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der Mitglieder aller Fraktion dabei sind, das Abgeordnetengesetz zu evaluieren und auszuloten, ob Meldebestimmungen vereinfacht werden können.