Maskenpflicht im Büro: So ganz überzeugend ist das nicht

Bei der Konferenz von Kanzlerin und Ministerpräsidenten sind harsche Einschränkungen verhindert worden.

Nur am Arbeitsplatz darf künftig in Berlin die Maske abgelegt werden. 
Nur am Arbeitsplatz darf künftig in Berlin die Maske abgelegt werden. dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Berlin-Deutschland ist bisher gut durch die Pandemie gekommen. Seit einigen Tagen steigen die Zahlen, verglichen mit anderen europäischen Staaten aber moderat. Es hilft, dass die Bevölkerung gut informiert ist und die große Mehrheit die Maßnahmen akzeptiert. Das alles könnte dazu führen, dass Deutschland sorgsam, vorsichtig und gelassen in den Herbst geht. Aber stattdessen beherrschen Angst und Sorge die Diskussion.

Bei der Sitzung der Kanzlerin am Dienstag mit den Ministerpräsidenten haben sich nicht die mit den schärfsten Verboten, sondern eher die Maßvollen durchgesetzt. Es gibt keine neuen bundesweiten Einschränkungen, sondern ein flexibles Ampelwarnsystem. In stark vom Virus betroffenen Regionen sollen zum Beispiel nur noch maximal 25 Menschen an privaten Feiern teilnehmen dürfen, bei öffentlichen gilt die Obergrenze von 50. Dies ist nur eine „dringende Handlungsempfehlung“, keine strikte Regel. So eine Regel hätte man nicht umsetzen können, ohne massiv in die Privatsphäre der Bürger einzugreifen.

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Die Verlierer sind Betreiber von Cafés und Restaurants. Bisher sind sie in Berlin in der Pflicht, Namen und Telefonnummern ihrer Gäste festzuhalten. Laut den neuen Beschlüssen droht zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro, wenn sich Falschangaben auf ihren Listen finden.

Ein Bußgeld für Wirte wohlgemerkt. Doch wie sollen sie verhindern, dass ihre Gäste falsche Namen eintragen? Wenn jemand „Mickey Mouse“ hinschreibt, mag das auffallen, aber was ist mit „Manfred Meier“? In dem Beschlusspapier werden Gaststättenbetreiber zu „Plausibilitätskontrollen“ angehalten, sie könnten sich Personalausweis oder Fahrerlaubnis zeigen lassen. Jeder, der ein Café betritt, muss jetzt damit rechnen, kontrolliert zu werden. Das ist nicht nur aus Datenschutzgründen problematisch.


Alkohol, Partys, Fieber-Ambulanzen – die neuen Corona-Beschlüsse
  • STRAFGELDER: Bei Angabe falscher persönlicher Daten beim Restaurantbesuch soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. Gaststättenbetreiber sollen zudem prüfen, ob die Angaben plausibel sind.
  • ALKOHOL: Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.
  • FEIERN: Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“ – aber nicht verpflichtend festgeschrieben.
    Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern „dringlich empfohlen“.
  • REGIONALE AUSBRÜCHE: Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden – gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung.
  • FRÜHWARNSYSTEM: Die Länder sollen „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten“, um ein Überschreiten der 50-Infektionen-Schwelle möglichst zu vermeiden.
  • FIEBER-AMBULANZEN: Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Seuche hinzukommt, dürfte es in Arztpraxen und Krankenhäusern enger werden. Für Entlastung sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen.
  • AHA-FORMEL WIRD LÄNGER: Die AHA-Formel rät zu einem Abstand von 1,5 Metern, Hygiene wie gründlichem Händewaschen und dem Tragen von Alltagsmasken. Nun sollen zwei neue Buchstaben dazu kommen: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften.