Nur für Studierende: Nichtukrainische Kriegsflüchtlinge dürfen vorerst bleiben

Geflüchtete, die in der Ukraine studiert haben, müssen sich bis zum 31. August melden. Dann erhalten sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für sechs Monate.

Eingang zum Studierendenwerk Berlin
Eingang zum Studierendenwerk Berlindpa/Christoph Soeder

Bisma Mirzankar studierte zwei Jahre lang Internationale Wirtschaft in der Ukraine, bevor der Krieg ausbrach. Nun lebt sie in Berlin-Kreuzberg. „Wir sind sehr glücklich über die Entscheidung“, sagt sie. „Jetzt haben wir mehr Zeit, um einen klaren Kopf zu bekommen.“ Der Berliner Senat hat am Dienstag beschlossen, dass Geflüchtete aus sogenannten Drittstaaten, die in der Ukraine studiert haben, ein weiteres halbes Jahr bleiben dürfen.

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