Neues Infektionsschutzgesetz:  mehr Tests, strenge Melde-Pflichten, ein Bonus für Pflegebeschäftigte

Der Bundestag hat am Donnerstag über das neue Gesetz in erster Lesung beraten. Der Plan, einen Immunitätsausweis einzuführen, wurde vorerst gekippt.

Ein Corona Schnelltest im Leibnitz Institut für Photonische Technologien.
Ein Corona Schnelltest im Leibnitz Institut für Photonische Technologien.dpa/Bodo Schackow

Mehr Corona-Tests, besser ausgestattete Gesundheitsämter und ein Bonus für die gebeutelten Pflege-Beschäftigten: Das sind die wichtigsten Punkte im neuen Infektionsschutzgesetz, über das der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat. Gekippt wurde der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich geplante Immunitäts-Pass - die Pläne hatten heftige Kritik hervorgerufen. Die Nachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick:

Tests

Das Bundesgesundheitsministerium kann der Vorlage zufolge die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen - zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen, etwa in Pflegeheimen, soll verstärkt auf das Coronavirus getestet werden.

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BLZ/Galanty; Quelle: u. a. Uniklinik Frankfurt, Institut für Medizinische Virologie, DPA

Meldepflicht

Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert-Koch-Institut übermittelt.

Gesundheitsämter

Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. In der jüngsten Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass die Behörden ihre Infiziertenzahlen teilweise noch per Fax übermitteln. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Grippeimpfung

Die Regierung will erreichen, dass mehr Menschen gegen die Grippe geimpft werden, damit das Gesundheitswesen nicht zusätzlich durch eine neuerliche Grippewelle belastet wird. Ärzte können deshalb künftig anders als bisher mehr Grippeimpfstoff als nötig bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen befürchten zu müssen. Die Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen gilt nicht als unwirtschaftlich, heißt es im Gesetzentwurf.

Pflege-Bonus

Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Die volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Gesamtkosten für die Prämie von bis zu 1000 Euro beziffert Spahn auf eine Milliarde Euro.

Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Spahn verwies darauf, dass einige Bundesländer bereits eine Beteiligung angekündigt hätten. 

Dachverbände und kirchliche Träger hatten wiederholt angemahnt, dass eine einmaligen Bonus-Zahlung nicht ausreiche. Nötig sei eine größere gesellschaftliche Wertschätzung von Pflegeberufen und eine entsprechend höhere Vergütung auf Dauer.

Arbeitnehmer

Wenn jemand wegen einer Quarantäneanordnung Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls hat, kann er dies künftig zwölf statt drei Monate lang beantragen. Dadurch werden Betroffene und Verwaltung entlastet.

Privat Versicherte

Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.

Immunitäts-Pass

In dem in der vergangenen Woche vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf war noch vorgesehen, jenen einen Immunitäts-Pass auszustellen, die ihre Corona-Krankheit hinter sich haben. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass die Immunität nach erfolgter Ansteckung auch wissenschaftlich bewiesen ist - was bislang noch nicht der Fall ist.

Kritiker bemängelten, ein solches Dokument könne eine falsche Sicherheit erzeugen. Eine andere Befürchtung war, dass sich Menschen extra anstecken, um Immunität zu erlangen - was für sie und ihre Umgebung gefährlich sein könnte. Deshalb wurde das Vorhaben fallen gelassen.