Frankfurt/Main-Die Nebenklägerin im Prozess um die „NSU-2.0“-Drohschreiben, Seda Basay-Yildiz, hat weitere Aufklärung gefordert. Von dem am Donnerstag gegen den Berliner Alexander M. verhängten Urteil gehe zwar ein wichtiges Signal für alle Menschen aus, die Hass und Hetze ausgesetzt seien, sagte die Anwältin in Frankfurt. Doch in ihrem Fall sei noch nicht aufgeklärt, wie der Täter an persönliche Daten gekommen sei. Das Frankfurter Landgericht verurteilte Alexander M. als Einzeltäter einer Serie von Drohschreiben zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft.
Basay-Yildiz sagte, sie gehe nicht von einer Einzeltäterschaft aus. Es sei unklar, wie eine gesperrte Adresse von ihr zu dem aus Berlin stammenden Täter gelangt sei, die er nicht einfach durch eine telefonische Abfrage habe erlangen können. Dies müsse mit Nachdruck weiter verfolgt werden. „Er muss Hilfe gehabt haben“, sagte die Anwältin, die 2018 die ersten der Schreiben erhalten hatte.
„Unserer Ansicht nach hätte mindestens ein Polizeibeamter auf der Anklagebank sitzen müssen“, sagte die Anwältin. Die Indizien deuteten auf einen Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers hin.
Auch ihre kleine Tochter sei bedroht worden, sagte Basay-Yildiz. Und bis heute wisse sie noch immer nicht, von wem Gefahr drohe. Das Gericht habe auf ein weiteres Verfahren gegen Frankfurter Polizisten wegen Volksverhetzung verwiesen, hier müsse noch Aufklärung betrieben werden.