NSU-Affäre: Akten über V-Mann offenbar unvollständig
Berlin - Nun vorliegende Akten über den in Berlin geführten V-Mann Thomas S. sind offenbar längst nicht so umfangreich wie erwartet. Benedikt Lux, Vorsitzender im Ausschuss für Verfassungsschutz, sagte am Donnerstag, dass die Akten lückenhaft seien und nur wenige Angaben des V-Mannes enthalten.
„Es handelt sich um gefilterte Informationen“, sagte der Politiker der Grünen. Es sei nicht erkennbar, dass es insgesamt 38 Treffen mit dem V-Mann gegeben hatte. Die 38 Treffen hatte Polizeipräsidentin Margarete Koppers zuvor bestätigt.
Polizeisprecher: Keine Aktenvernichtung
Lux und die anderen Fachpolitiker hatten Papiere, die Hinweise auf das rechtsextreme Terrortrio des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) geben, in einem eigens dafür eingerichteten Raum im Abgeordnetenhaus einsehen dürfen. Eine Aufklärung der Vorgänge sei auf dieser Grundlage nicht möglich, sagte Lux.
„Ich kann ausschließen, dass Akten vernichtet wurden“, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich auf Anfrage. Die Aktenführung werde aber noch überprüft. In anderen Bundesländern hat das Schreddern von Akten bereits zum Rücktritt der obersten Verfassungsschützer geführt.
Zuvor war bereits ein Vermerk der Bundesanwaltschaft bekanntgeworden: Demnach seien die Einzelheiten zu dem V-Mann „nur noch lückenhaft nachvollziehbar“, zudem seien die Akten schlampig geführt worden. Das betreffe insbesondere die Jahre 2000 bis 2003. In diesem Zeitraum, konkret im Februar 2002, hatte der zuvor angeworbene V-Mann Hinweise auf drei Personen aus Thüringen gegeben, die wegen Waffen- und Sprengstoffbesitzes per Haftbefehl gesucht würden. Damit waren wohl Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gemeint.
Offener Konflikt zwischen Henkel und der Bundesanwaltschaft
Der V-Mann Thomas S. war im November 2000 angeworben und bis Januar 2011 als Informant geführt worden. Die Frage, ob seine Akten herausgegeben werden können, hat zu einem schließlich öffentlich ausgetragenen Konflikt zwischen der Bundesanwaltschaft und Innensenator Frank Henkel (CDU) geführt. Die Bundesanwälte hatten diese Akten zwar am 27. März in Berlin einsehen dürfen.
Die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers weigerte sich aber, die Akten aus der Hand zu geben und den Karlsruher Chefermittlern zu überlassen. Ende Mai erhielt Karlsruhe schließlich aus Berlin ein dreiseitiges Papier, in dem die betreffenden Akteninhalte zusammengefasst waren. Das nennt man „Behördengutachten“.
Bei der Sitzung des Innenausschusses am 22. Oktober wird auch der vormalige Innensenator Ehrhart Körting (SPD) befragt werden. Die Führung des V-Mannes fiel in seine Amtszeit. Körting sagt, er habe von diesem V-Mann aber nicht gewusst.