NSU: Nach dem Urteil bleiben bei Politikern und Angehörigen noch offene Fragen
Berlin - Das Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess ist überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Allerdings wiesen nicht zuletzt die Angehörigen der Opfer auf Defizite bei der Aufarbeitung hin. Fest steht schon jetzt, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft werden muss. Mehrere Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen.
Gamze Kubasik, Tochter eines Opfers der NSU-Mordserie, nannte die Verurteilung von Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft wegen Mittäterschaft an den Morden einen „ersten und sehr wichtigen Schritt“. Das Urteil sei aber kein Trost, weil ihr Vater dadurch nicht wieder lebendig werde, sagte sie nach dem Richterspruch. Ihr Vater war 2006 in Dortmund erschossen worden. Kubasik forderte zugleich weitere Aufklärung. Wenn das Gericht ehrlich sei, werde es noch sagen, „dass Lücken geblieben sind“, erklärte sie. Solange diese fortbestünden, könne ihre Familie nicht abschließen.
Rolle der Geheimdienste noch nicht aufgeklärt
Der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler sagte in der ARD ebenfalls, das Urteil habe „Schatten und Licht“. Das Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei „konsequent und richtig“, die Verurteilung der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger erschienen ihm dagegen „sehr milde“.
Auch Daimagüler hob hervor, dass in dem Prozess „große Fragen“ offen geblieben seien. Es sei nicht geklärt, wie groß der rechtsextreme NSU wirklich gewesen sei und welche Rolle Geheimdienste gespielt hätten. Natürlich wolle die Bundesanwaltschaft die Akte schließen. „Aber das werden wir bestimmt nicht zulassen.“
Türkischer Außenminister unzufrieden
Der türkische Außenminister Mevlüt Cavosoglu sprach von „Unterstützung speziell vom Geheimdienst“ und von einem „Staat im Staate“, gemeint sind offenbar das Bundesamt und verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz, und fuhr fort: „Angesichts der Tatsache, dass die wahren Schuldigen nicht entlarvt wurden, können wir sagen, dass dieses Gericht Schwächen gezeigt hat.“
In der Türkei ist die Vorstellung eines „tiefen Staates“ hinter den Institutionen weit verbreitet – aber in der Bevölkerung und nicht zuletzt mit Blick auf die Türkei selbst. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, Barbara John, betonte hingegen, „dass das Urteil dem entspricht, was die Familien erwartet und erhofft haben“.
Seehofer sieht Arbeit der Justiz als abgeschlossen an
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilte schriftlich mit, sein „ganzer Respekt“ gelte der Kraft der Angehörigen der ermordeten Opfer und den zum Teil schwer verletzten Überlebenden des NSU. „Nach Jahren der Ungewissheit und zum Teil falschen Verdächtigungen durch die Strafverfolgungsbehörden wurden sie bei der gerichtlichen Aufarbeitung mit den Details der menschenverachtenden Taten konfrontiert.“ Mit dem heutigen Urteil habe die Justiz ihre Arbeit abgeschlossen, so Seehofer. Das Urteil könne jedoch den Schmerz der Angehörigen und das Leid der überlebenden Opfer nicht lindern.
Außenminister Heiko Maas (SPD) unterstrich: „Gegen rassistische Gewalt setzen wir nicht nur die Stärke des Rechts. Gegen Intoleranz und Hass braucht es die Kraft der Vielfalt unserer offenen Gesellschaften – überall auf der Welt.“ Ähnlich äußerte sich die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch.
Kritik am Verfassungsschutz
Der ehemalige Vorsitzende des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), hält wesentliche Fragen zum NSU-Komplex weiter für unbeantwortet. Andere Politiker kritisierten die Vernichtung von einschlägigen Akten durch den Verfassungsschutz. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) warnte: „Während wir hier stehen, ist die Gefahr von weiteren rechtsextremen Taten weiter relevant.“
Tatsächlich wurden zuletzt zwei rechtsextremistische Gruppen verboten: nämlich die so genannte Old School Society und die Gruppe Freital. Beide hatten es auf Flüchtlinge abgesehen. Im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. hält die Bundesanwaltschaft überdies an ihrer Anklage wegen Terrorverdachts fest. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Main) hatte zuvor keinen hinreichenden Tatverdacht erkannt.