Berlin - In den Bundesministerien gibt es kaum Abteilungsleiter aus Ostdeutschland. Gerade mal vier von insgesamt 133 Posten waren Ende August mit Beamten besetzt, die in einem der neuen Länder geboren sind, wie das Innenministerium auf Anfrage des Linke-Bundestagsabgeordneten Matthias Höhn mitteilte. Demnach findet sich jeweils ein Abteilungsleiter im Auswärtigen Amt, im Landwirtschaftsministerium, im Familienministerium und im Bildungsministerium. Im Bundeskanzleramt habe es keinen einzigen ostdeutschen Topbeamten gegeben.
Matthias Höhn, Ostbeauftragter der Linke-Fraktion im Bundestag, kritisierte: „Auch nach 30 Jahren gehören Ostdeutsche zumeist zu den Rädchen im Getriebe als zu denjenigen, die lenken und entscheiden.“ Er fordert eine angemessene Vertretung von benachteiligten Gruppen und Geschlechtergerechtigkeit. Obwohl die Ostdeutschen 17 Prozent der deutschen Bevölkerung stellen, sind sie auf Abteilungsleiter-Ebene nur mit drei Prozent vertreten. Im Jahr 2018 seien ebenfalls nur vier von 120 Stellen (ohne Kanzleramt) von gebürtigen Ostdeutschen besetzt gewesen, erklärte Höhn.
Der Ostbeauftragte, Marco Wanderwitz (CDU), will diese Situation ändern. „Wir haben bei der Besetzung von Führungspositionen im Beamtenapparat eine Diskrepanz, die wir dauerhaft nicht hinnehmen können. Das betrifft nicht nur Abteilungsleiterposten in Bundesministerien, sondern auch Amtsgerichtsdirektoren, Finanzamtsvorsteher oder Hochschulrektoren. Es muss die Regel gelten: Bei gleicher Qualifikation spielt die Herkunft eine entscheidende Rolle“, sagte er auf Anfrage. „Wir haben schließlich auch Herkunftsquoten nach Ländern bei der Besetzung von obersten Bundesgerichten.“ Einen Lichtblick gebe es allerdings. „Auf Ebene der Unterabteilungsleitungen und Referatsleitungen verzeichnen wir in den Bundesministerien eine positive Entwicklung“, teilt der Ostbeauftragte mit.
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Dennoch sieht Wanderwitz ein Problem darin, „ostdeutsch“ zu definieren. Er fragt, wie eine Person gewertet wird, die vor Jahrzehnten in den Osten übersiedelte. „Ich meine, dass man nicht nur auf den Geburtsort schauen darf, sondern die ganze Biografie berücksichtigen muss“, so Wanderwitz.