Karlsruhe-Kein Hartz IV bei (zu) großem Haus: Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Empfänger solcher staatlichen Leistungen sind laut dem Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Obergrenzen für Immobilien bei Hartz IV verfassungskonform
Wie viel Eigentum darf man besitzen, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt? Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hat dazu nun eine Entscheidung gefasst.

ARCHIV - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Sebastian Gollnow/dpa