Robert Habeck ist von der Notwendigkeit einer Gasumlage überzeugt. Es sei diese Abhängigkeit von billigem russischem Gas und einem Präsidenten, der das Völkerrecht missachte, sagt der grüne Wirtschaftsminister am Montag auf einer Pressekonferenz. Dieses Model sei aber gescheitert und komme nicht wieder.
Der Gemeinschaftsvertreter der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, die Firma Trading Hub Europe, hatte früher am Tag die Gasumlage bekanntgegeben. Rund 2,41 Cent pro Kilowattstunde wird sie ab 1. Oktober bis 1. April 2024 betragen, ohne Mehrwertsteuer und zusätzlich zu sonstigen Preissteigerungen. Diese Zahl sei durch die Bundesregierung auch streng geprüft worden, sagt Habeck weiter. Die Alternative wäre nur der Zusammenbruch des deutschen Energiemarktes gewesen und weiter Teile des europäischen Energiemarktes.
„Nicht die Gasbranche hat sie berechnet“
Bei Fragen wird es jedoch klar, wie pauschalisiert die Gasumlage wohl beschlossen wurde. Warum lässt die Bundesregierung mit Trading Hub Europe überhaupt die Gasbranche entscheiden, wie viel Geld sie braucht oder will, lautete eine Frage der Berliner Zeitung an Habeck.
Habe ich das jetzt richtig verstanden: die Trading Hub Europe GmbH, ein privatwirtschaftliches Unternehmen von Netzgesellschaften wie Thyssengas u.a, berechnet für uns alle die Höhe der #Gasumlage ? Ist mir alles wirklich sehr, sehr fremd.
— Ulrich Schneider (@UlrichSchneider) August 15, 2022
Meistgelesene Artikel
Habeck sieht es anders. Die Gasbranche habe die Umlage nicht selbst berechnet, sagt er dazu, sondern sie habe über das Verfahren bei Gasmarkt Trading Hub Europe angemeldet, welche Mengen von russischem Gas weggefallen und zu welchem Preis sie neu beschafft worden seien. Diese Rechnungen hätten dann die Wirtschaftsprüfer überprüft und die Bundesnetzagentur habe darüber hinaus sichergestellt, dass es keine Doppelungen gebe. So hatten sich am Ende diese 2,41 Cent pro Kilowattstunde ergeben.
Aber brauchen alle Unternehmen diesen pauschalisierten Zuschlag? RWE und Shell haben auf das Geld aus der Gasumlage bereits verzichtet, offenbar aus Angst vor der Übergewinnsteuer, wies die Berliner Zeitung hin. Warum dann als Staat nicht einzeln vorgehen, genauer prüfen, wer tatsächlich existentiell bedroht wird, wie im Fall mit Uniper oder Lufthansa in der Pandemie? Warum sollen unbedingt die Verbraucher die Gasimporteure „retten“ – und die steigende Inflation mittragen?
Habeck dazu: „Dieser Wechsel kann gesetzlich nur einheitlich geregelt werden und trifft in dem Sinne alle Unternehmen. <...> Einige Unternehmen, die aber am Markt breit aufgestellt sind, haben gesagt: Wir wollen keine Kosten erstattet bekommen und von dieser Umlage keinen Gebrauch machen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“
Der Wirtschaftsminister will sich also dafür bedanken, dass die Unternehmen auf das Geld verzichten, das der Staat ihnen freiwillig bereitstellt, obwohl sie es gar nicht brauchen. Auf die Nachfrage eines „Tagesspiegel“-Journalisten, welche Unternehmen denn generell von der Gasumlage Gebrauch machen können, ist Habeck nicht genauer eingegangen. Das Prinzip bestätigt Habeck jedoch: alle Unternehmen, die russisches Gas beschaffen hätten, unabhängig von den Mengen, könnten von der Gasumlage Gebrauch machen. Dabei war es nie ein Geheimnis, dass gerade RWE und Shell in der Vergangenheit nur sehr wenig russisches Gas eingekauft hatten und von der Gasdrosselung durch Russland nur sehr wenig bis gar nicht betroffen sind.
Die mangelhafte Herangehensweise bei der Entscheidung, wer von der Gasumlage Gebrauch machen kann und wer nicht, kritisiert auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Dr. Ulrich Schneider. „Das macht die Sache noch schlimmer“, sagt Schneider der Berliner Zeitung. „Das zeigt dem Bürger doch, dass man ohne Ansehen der wirtschaftlichen Situation der Konzerne den Verbraucher heranzieht. Es wird auch dann umgelegt, wenn ein Konzern überhaupt nicht in Not gerät oder vom Konkurs ganz weit entfernt. Das zeigt doch nur, dass der Verbraucher wirklich der Willkür großer Konzerne ausgesetzt wird. Und das ist nicht unbedingt mit meinem rechtsstaatlichen Empfinden in Einklang zu bringen.“

