Paragraf 219a: Der Frauenkörper als politischer Kampfplatz
Ärztinnen dürfen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen, nicht aber über das Wie. Einige Frauen wollen sich das aber nicht länger bieten lassen.
Demonstration gegen die Paragrafen 218 und 129a im vergangenen September in Berlin. epd/Christian Ditsch
Berlin-Es ist die vorerst letzte Instanz. Am Freitag vor einer Woche, am 19. Februar 2021, hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel Beschwerde gegen ihre Verurteilung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. 2017 wurde Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Website ihrer Praxis Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellte.