Berlin-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist von Beamten seines Hauses frühzeitig auf eine mögliche Schadensersatzpflicht bei Kündigung des Pkw-Maut-Betreibervertrags gewarnt worden. Das geht aus einer Ministervorlage des unter anderem für die Nutzerfinanzierung zuständigen Referats vom 14. Januar 2019 hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt.

In dem Dokument skizzieren Beamte des Ministeriums Möglichkeiten der Vertragsbeendigung mit den Mautbetreibern. Sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden, dass die Abgabe in der derzeitigen Ausgestaltung gegen europäisches Recht verstoße, habe der Bund das Recht, die Verträge „wegen Eintritts eines wichtigen Grundes“ außerordentlich zu kündigen.
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Laut Scheuer gebe es keine Grundlage für Schadensersatzansprüche
Ausdrücklich wird in dem Vermerk auf eine Schadensersatzpflicht hingewiesen: „Beim Vertrag Erhebung wären Kapsch und Eventim hinsichtlich des ihnen durch die Kündigung entgehenden Gewinns so zu stellen, wie sie stünden, wenn der Vertrag bis zum Ablauf einer ordentlichen Laufzeit fortgeführt worden wäre.“
Zuletzt hatte das Verkehrsministerium die Position vertreten, dass es keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gebe. Der Betreibervertrag sei schließlich nicht allein wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gekündigt worden.
Ein weiterer Grund sei die Verletzung von Vereinbarungen bei den Maut-Vorbereitungen („Schlechtleistungen“) gewesen. Auch die Vergabe von Unteraufträgen noch nach der Vertragskündigung im Sommer hält das Ministerium nicht rechtens.