Privatisierung der Autobahnen: Eine der schnellsten Grundgesetzänderungen aller Zeiten
Die Bundesregierung könnte am Ende ihrer Amtszeit einen Rekord aufstellen: Die vielleicht schnellste Grundgesetzänderung aller Zeiten verdient allerdings keinen Lorbeerkranz. Doch wenn alles nach dem Drehbuch der großen Koalition abläuft, bleiben zwischen Gesetzentwurf, dem Beschluss im Bundestag sowie dem Beschluss im Bundesrat gerade 48 Stunden.
Wenig, um den weitreichendsten Eingriff in die Verfassung seit der Föderalismusreform II im Jahr 2006 zu entscheiden. Die eingespielte Praxis sind drei Wochen zwischen der Abstimmung im Bundestag und jener im Bundesrat bei Grundgesetzänderungen. Doch in einem Brief vom 30. Mai an die Direktorin des Bundesrates begründen Union und SPD eine „besondere Eilbedürftigkeit“. Sie beantragten, außerplanmäßig die Tagesordnung des Bundesrates zu ändern. Dies bei einem komplexen Gesetzespaket, in dem auch die umstrittene Infrastrukturgesellschaft als politisches Koppelgeschäft eingebaut wurde.
Tritt alles so in Kraft, würde der Bau, Erhalt und Betrieb der deutschen Autobahnen ab 2020 von einer privaten GmbH gesteuert, die nach Expertenmeinung die teuren Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) zu einem Standardmodell etablieren würde. Sahra Wagenknecht (Linke), sagte der Berliner Zeitung: „Es ist vollkommen unakzeptabel, dass Union und SPD an nur zwei Tagen Grundgesetzänderungen von bisher beispiellosem Umfang durch die Parlamente drücken wollen, die – allen Dementis zum Trotz – einer Autobahnprivatisierung Tür und Tor öffnen würden.“
Bei den Sozialdemokraten 23 Abweichler
So soll es ablaufen: Am Mittwoch beriet der Haushaltsausschuss die erneut an drei Stellen geänderte Entwurfsfassung des Gesetzespakets. Noch am selben Tag muss das geändertes Gesetz in den Druck gehen. Am Mittwochabend erscheint erstmals eine Bundestagsdrucksache mit dem fertigen Gesetzentwurf. Am selben Abend tagt auf Antrag von Union und SPD schließlich der „Ständige Beirat“ des Bundesrates. Er ist dem Präsidium zugeordnet und setzt sich aus den 16 Bevollmächtigten der Länder zusammen. Diese prüfen, ob die Tagesordnung des Bundesrats wenige Stunden später geändert wird. Nur einen Tag später, am Donnerstag um 9 Uhr, stimmen die Parlamentarier im Bundestag darüber ab. Die Mehrheit steht. Und am Freitag dann der Bundesrat. Nach Informationen der Berliner Zeitung gab es bei den Sozialdemokraten 23 Abweichler.
Bei einem gravierenden Eingriff wie einer Grundgesetzänderung soll also die eingespielte Frist von drei Wochen auf 48 Stunden reduziert werden. Warum? Christine Lambrecht (SPD) und Michael Grosse-Brömer (CDU) schreiben in ihrem Brief an den Bundesrat, der der Berliner Zeitung vorliegt, wegen des Zeitplans für die parlamentarische Beratungen sei es „zwingend geboten“, schon am Freitag abzustimmen. Dabei wäre vor der Sommerpause noch Zeit. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 2. Juli statt.
Doch das passt den Sozialdemokraten nicht. Für sie gibt es einen anderen wichtigen Termin. Am 25. Juni findet der Bundesparteitag statt. Und an der Basis der Genossen brodelt es vor allem wegen der Privatisierung der Autobahnen. Eine Kampagne sammelte bereits 120.000 Unterschriften. Bürgerinnen und Bürger beschweren sich seither und bekommen Standardantworten der SPD. Darin heißt es unter anderem, in der Berichterstattung der Berliner Zeitung würde man falsch argumentieren. Denn die SPD habe ja die Privatisierung ausgeschlossen.
„Schaden für Demokratie“
Der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart sagte der Berliner Zeitung, zwar werde eine „materielle Privatisierung ausgeschlossen, aber andererseits werden ÖPP-Projekte nunmehr sogar im Grundgesetz ausdrücklich als zulässig anerkannt; hierüber dürften wirtschaftlich ähnliche Ergebnisse erzielt werden wie im Rahmen einer Privatisierung“.
Die von der SPD durchgesetzten Privatisierungsschranken, etwa die Grenze von 100 Kilometern für ÖPP-Projekte bei Autobahnen, dürfte „praktisch kaum relevant werden: auch der Ausschluss einer ÖPP nur für das gesamte Streckennetz der Autobahnen bedeutet keine gravierende Beschränkung“, so Degenhart. Das Eilverfahren vertrage sich zudem „nur schwer mit den Grundsätzen der erhöhten Bestandskraft, der erschwerten Abänderbarkeit, der Dignität der Verfassung“.
Das kritisiert auch Carl Waßmuth vom Verein Gemeingut in BürgerInnenhand: „In 24 Stunden das Grundgesetz ändern – das wäre ein Blitzverfahren. Wer so handelt, versteckt etwas – und fügt der Demokratie erheblichen Schaden zu.“