Prostitutionsschutzgesetz: Prostitutionsgewerbe wird schärfer reguliert
Berlin - Das Prostitutionsgewerbe muss sich im nächsten Jahr auf eine schärfere Regulierung einstellen. Denn am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf des vom Familienministerium erarbeiteten Prostitutionsschutzgesetzes beschlossen, das nun ins parlamentarische Verfahren geht. Mit dem Gesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, sollen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser geschützt werden. So hatten es SPD und CDU auch 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart. Monatelang wurde um den Entwurf gestritten, zu konträr waren die Positionen.
„Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere, aber er ist einer“, sagte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium am Mittwoch. Bisher fehlten Kontrollen. So sei der Raum offen für Missbrauch und Ausbeutung gewesen. „Mit dem neuen Gesetz können wir die Grauzone verringern“, sagte Ferner.
Drei Säulen
Die Gesetzesnovelle basiert dabei im Wesentlichen auf drei Säulen: Die erste betrifft die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Etablissements. Diese benötigen nun eine Erlaubnispflicht, wenn sie einen Betrieb eröffnen wollen. Existiert ein Bordell schon, haben die Betreiber nach Inkrafttreten sechs Monate Zeit, eine Betriebserlaubnis zu beantragen. „Ein vorbestrafter Menschenhändler darf so kein Bordell mehr betreiben“, erklärt Ferner. Menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte wie Flatrate-Modelle erhalten dadurch keine Genehmigung mehr. Außerdem müssen Betreiber Mindeststandards einhalten. Räume müssen unter anderem mit Notrufsystemen ausgestattet sein. Betreibende müssen Kondome bereitstellen, auf ihre Benutzungspflicht hinweisen und gesundheitliche und soziale Beratungen ermöglichen. Bei Verstößen droht der Verlust der Betriebserlaubnis.
Außerdem sollen aber auch Sexkäufer verpflichtet werden: Sie müssen ein Kondom benutzen. Es können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen – wenn zum Beispiel ein HIV-positiver Mann eine Frau angesteckt hat.