Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain: Thomas de Maizière will nicht mit Gewalttätern verhandeln
Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Ausschreitungen von Linksautonomen im Zuge der Auseinandersetzungen um ein besetztes Haus in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain verurteilt und Verhandlungen abgelehnt. „Die Gewaltanwendung gegenüber Polizisten und Nachbarn und das In-Brand-setzen von Autos sowie die Aufstachelung zu Hass und Gewalt sind nicht zu akzeptieren“, sagte er dieser Zeitung. „Es ist richtig, dagegen mit Härte vorzugehen. Mit Gewalttätern gibt es nichts zu verhandeln.“
De Maizière fügte hinzu: „Natürlich gehört zu einem Stadtentwicklungskonzept mehr als Polizeiarbeit. Aber was jetzt dort an Härte nötig ist, das wird von mir voll unterstützt.“ Auf die Frage, ob die festgestellte Rechtswidrigkeit der Räumung in der Rigaer Straße an dieser Feststellung etwas ändere, erwiderte er: „Nein, das ändert nichts daran. Die Polizei erfüllt ihren Auftrag in unser aller Namen. Sie verdient dabei Unterstützung und nicht Hass und Gewalt.“
Der Minister betonte allerdings, dass er sich in den Konflikt selbst nicht einmischen wolle.
Merkel meldet sich zu Wort
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuvor in den Streit um den Umgang mit den Linksautonomen eingeschaltet. „Wir sollen einfach sehr klar sagen, was sind die Erwartungen. Und sie sind an alle gleich: dass man sich an die Gesetze hält, dass es ein Gewaltmonopol des Staates gibt“, erklärte sie dem Fernsehsender Sat.1. Es gelte, die Polizisten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Lösung des Konflikts liegt nach Ansicht Merkels in einer Mischung aus Härte und Gesprächen.
Seit einer Teilräumung in einem auch von Linksautonomen bewohnten Haus am 22. Juni in Friedrichshain hatte es nächtelang in verschiedenen Stadtteilen Brandanschläge auf Autos gegeben.
Bei einer Demonstration von Autonomen und Unterstützern der Rigaer Straße 94 am Samstagabend wurden dann 123 Polizisten verletzt. Am Mittwoch urteilte das Berliner Landgericht schließlich, dass die Teilräumung rechtswidrig gewesen sei.