Schröders Kollateralschäden

Beschädigt sind durch die Treue des Altkanzlers Gerhard Schröder zu Russland auch seine Mitarbeiter. Ein Schlaglicht auf einen falschen Umgang mit Staatsdienern.

Unbeirrt: Altkanzler Gerhard Schröder
Unbeirrt: Altkanzler Gerhard Schröderdpa

Unbehagen lässt sich meist am Mienenspiel ablesen. Sichtlich unangenehm war der stellvertretenden Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Mittwoch die Situation in der Regierungspressekonferenz, als sie Fragen zu Altbundeskanzler Gerhard Schröder beantworten sollte. Zum Beispiel, in welche Ministerien Schröders Büromitarbeiter zurückkehren werden, nachdem sie sich von ihm zurückgezogen haben, und ob die Stellen wieder besetzt werden sollen. Sie könne dazu im Moment nichts sagen, sagte Hoffmann.

Kein Wunder, dass ihr das Thema unangenehm ist. Da ist ein ehemaliger deutscher Regierungschef, der weiter unverdrossen als prominentester Lobbyist für Russland fungiert. Er distanziert sich nicht. Dabei ist er ein Repräsentant des deutschen Staates, jenes Staates, der allerdings gerade mit Waffenlieferungen an den russischen Kriegsgegner mittelbar zur Kriegspartei geworden ist.

Man kann sagen, Gerhard Schröder hat auch den letzten möglichen Zeitpunkt verpasst, noch vernünftig aus der Sache rauszukommen. Deshalb geschieht es ihm recht, dass er jetzt von allen Seiten gleichzeitig verlassen wird: Parteikollegen, Unternehmer, Sportklubs.

Für den Bundestag sollte die Personalie aber auch zum Anlass werden, endlich die Versorgung ehemaliger Kanzler, Bundespräsidenten und Bundestagspräsidenten wieder auf ein vernünftiges Maß zurückzuschrauben und die Ausstattung ihrer Büros direkt an repräsentative Pflichten und die Abwicklung ihrer früheren Amtsgeschäfte zu knüpfen. Es geht hier nicht um das Ruhegehalt. Es geht um die Mitarbeiter – Beamte des deutschen Staates. Sie haben ein Recht auf eine entsprechende Verwendung, sodass sie auch erhobenen Hauptes in ihre jeweiligen Verwaltungen zurückkehren können, aus denen sie abgeordnet wurden. Genauso wie der Steuerzahler ein Recht darauf hat, dass diese Beamten nicht für die Privatgeschäfte ehemaliger Staatsoberhäupter eingespannt werden. Der Umgang mit ihnen sollte dringend gesetzlich geregelt werden.