Frankfurt am Main/Düsseldorf - Im Prozess um das mutmaßliche Ausspionieren nordrhein-westfälischer Steuerfahnder im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes hat der Angeklagte gestanden, Geld bekommen zu haben.
Zwei Teilbeträge von jeweils 30.000 Euro sollten aber an einen weiteren Kontaktmann auf deutscher Seite weitergeleitet werden, ließ der Schweizer Daniel M. am Donnerstag über einen Verteidiger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mitteilen. Er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen, habe auch „nicht mit krimineller Energie gehandelt.“
Bewährung nur bei glaubhaftem Geständnis
Der Staatsschutzsenat hatte vergangene Woche zum Prozessauftakt dem Angeklagten aus der Nähe von Zürich eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Allerdings müsse der ehemalige Polizist ein glaubhaftes Geständnis ablegen. Auf eine mögliche Bewährungsstrafe hatten sich zuvor Bundesanwaltschaft und Verteidiger verständigt.
Neben der Bespitzelung von Steuerfahndern soll der Angeklagte auch einen „Maulwurf“ in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung installiert haben. Ende 2012 soll der Geheimdienst dafür 90.000 Euro bereitgestellt haben. Diesen Vorwurf bestritt die Verteidigung aber beim Prozessauftakt. Die Spionageaffäre hatte für Verstimmungen im deutsch-schweizerischen Verhältnis gesorgt. (dpa)