Schwere Entscheidung: Bundesverfassungsgericht urteilt über Triage
Am Dienstag entscheiden die Hüter des Grundgesetzes über eine Verfassungsbeschwerde von behinderten Menschen gegen die Triage.

Wen soll man retten, wenn es kaum noch Plätze gibt auf der Intensivstation? Es ist eine Entscheidung, die kein Mediziner treffen will. Das Verfahren der Triage soll bei dieser Entscheidung helfen. Neun Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutsche Gericht gewandt. Sie befürchten, in einer Situation, in der Mediziner vor dieser schweren Wahl stehen, von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden. Ihre Forderung: Der Gesetzgeber solle verbindliche Kriterien für eine Triage vorgeben.
Mitten in der Hoch-Zeit der vierten Corona-Welle wollen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ihre Entscheidung über die Beschwerde veröffentlichen. Stephan Harbarth ist Vorsitzender des für das Verfahren zuständigen Senats und seit Juni 2020 Präsident des höchsten deutschen Gerichts, das als Hüter des Grundgesetzes gilt. Es besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, deren Amtszeit jeweils zwölf Jahre beträgt.
Der promovierte Jurist Harbarth saß seit 2009 als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag und wurde 2018 von seiner Partei für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Im November desselben Jahres erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des höchsten deutschen Gerichts. Damit war der Weg des Honorar-Professors an die Spitze des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vorgezeichnet. Als oberster Wächter des Grundgesetzes steht der 50-Jährige protokollarisch an fünfter Stelle im Staat.
Mit ihrer Entscheidung müssen Harbarth und seine sieben Kolleginnen und Kollegen überprüfen, ob die Triage ohne gesetzliche Vorlage verfassungsgemäß ist. Denn in Artikel 3 des Grundgesetzes steht das Gebot: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Senat wird sich auf die Frage konzentrieren müssen, ob der Gesetzgeber diesen Grundsatz verletzt hat, indem er keine ausdrücklichen Vorkehrungen für den Umgang mit behinderten Menschen traf.
Einem mit der Beschwerde verbundenen Eilantrag darüber waren die obersten Verfassungshüter im Sommer 2020 nicht nachgekommen. Sie sahen damals keinen Grund für eine schnelle Entscheidung, eine Triage schien in der damaligen Situation nicht wahrscheinlich. Das hat sich in Zeiten, in denen die Krankenhäuser pandemiebedingt an ihre Belastungsgrenze kommen, geändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird daher mit Spannung erwartet – es ist unanfechtbar.