Seehofer habe vor dem Ausschuss angekündigt, die Angelegenheit in der am Mittwochabend beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt zu klären, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
Massive Kritik am Antidiskriminierungsgesetz
Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen zum Beispiel gegen Polizisten erleichtern. Die Opposition im Abgeordnetenhaus kritisierte, das Gesetz stelle Landesbedienstete und insbesondere Polizisten unter Generalverdacht. Auch Polizeigewerkschaften kritisierten das Gesetz.
Aus den Reihen der Länder kam in den vergangenen Tagen teils massive Kritik an dem Gesetz. Besonders Bayern und Baden-Württemberg äußerten am Montag erneut Bedenken, ob ihre Polizisten bei Unterstützungseinsätzen in Berlin nicht Nachteile erleiden könnten.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Innenminister der Länder und des Bundes dazu auf, die Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes für Polizisten zu benennen. Es brauche Klarheit darüber, welche Folgen die Entscheidung des Berliner Senats für Polizisten haben werde, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek der dpa. Er sprach von einem pauschalen Misstrauen gegenüber Polizisten. Dieses sei „in keiner Weise gerechtfertigt und muss unbedingt korrigiert werden“.
„Dass auch der Bundesinnenminister in der Debatte um das Antidiskriminierungsgesetz nicht ausreichend informiert ist, ist bedauerlich“, sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic. Wenn nach einem Einsatz tatsächlich ein Vorfall von Betroffenen angezeigt wird, hafteten nicht die einzelnen Polizisten der Bundes- oder Landespolizeien, sondern die Berliner Polizei als Behörde.
Die FDP äußerte hingegen Verständnis für Seehofers Ankündigung. Das Berliner Gesetz schaffe „mehr Misstrauen als Vertrauen in die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten“, sagte der FDP-Obmann im Innenausschuss, Benjamin Strasser, zu AFP. Deshalb könne er Seehofers Schritt „nachvollziehen“.
Allerdings müsse nun die IMK „in dieser Frage dringend zu einer einheitlichen Linie finden“, sagte Strasser. „Polizeibeamte müssen sich deutschlandweit auf eine Rechtslage verlassen können, mit der sie vernünftig ihren Job machen können.“