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Karlsruhe - Wenn ein Mensch stirbt, ist nicht nur der Kummer oft groß. Angehörige müssen vieles organisieren, ein Bestatter muss bestellt, die Beerdigung geplant werden. Doch zuallererst muss ein Arzt gerufen werden. Denn ein Mediziner muss den Toten untersuchen, um den Totenschein auszustellen. Das nennt sich Leichenschau und ist eine Leistung, um deren Bezahlung es seit Jahren Streit gibt — und immer wieder auch Ermittlungen rund um die Abrechnung dieser Leistung. Genau deswegen ist der niedergelassene Arzt S., der seinen wirklichen Namen nicht veröffentlicht sehen will, gerade richtig sauer.
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