Tierschutz: Pferde brandmarken bleibt erlaubt
Eigentlich wollte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) den "Schenkelbrand" abschaffen, bei dem Pferde von ihren Züchtern mit glühend heißen Brandeisen gebrandmarkt werden. Das jetzt verabschiedete Tierschutzgesetz erlaubt diese Praxis weiterhin. Auch ohne lokale Betäubung der Tiere. Die ist erst von 2019 an Pflicht.
Auch bei der Kastration junger Ferkel sollte von 2017 an eine Betäubung vorgeschrieben sein; sie tritt laut Gesetz nun erst 2019 in Kraft.
Gegen die Proteste von Tierschützern und Opposition hat der Bundestag das neue Tierschutzgesetz verabschiedet, das an der Kastration von Ferkeln und den schmerzhaften Brandzeichen bei Pferden festhält. Das Parlament billigte die umstrittene Reform am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP. Sie hatten den ursprünglichen Gesetzentwurf im Vorfeld deutlich umgeschrieben.
In Deutschland werden laut Tierschutzorganisation Peta jedes Jahr zwischen 20 und 25 Millionen Ferkel betäubungslos kastriert, weil Verbraucher das Fleisch von nicht kastrierten Ebern wegen des Geschlechtsgeruchs ablehnten. Auch werden den Tieren die Zähne abgekniffen und die Schwänze abgeschnitten.
Künast: Kniefall vor der Agrarindustrie
Der CDU-Abgeordnete Dieter Stier verteidigte die Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf. Strengere Tierschutzstandards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von Arbeitsplätzen in der deutschen Landwirtschaft, warnte Stier. Massive Kritik äußerte hingegen die Opposition.
Die frühere Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) warf der Koalition vor: „Ihr Tierschutzgesetz ist der Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern.“ (mit dpa)