Tot geborene Kinder: Ein Ort auf Erden für die "Sternenkinder"
Wann Leben beginnt, wann es endet, was einen Menschen ausmacht, und mit welchen Rechten er ausgestattet ist, darüber streiten Juristen, Psychologen und Philosophen. In deutschen Krankenhäusern allerdings wurde die Frage bislang häufig mit Hilfe einer Waage entschieden. Fehlgeburten, die ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm aufwiesen, galten nach der Personenstandsverordnung nicht als Personen und wurden folglich nicht beurkundet. Das soll sich nun ändern. Am heutigen Mittwoch will das Kabinett in Berlin ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Kinder, die tot geboren werden oder kurz nach der Geburt versterben, sollen künftig unabhängig von ihrem Gewicht in das Personenstandsregister eingetragen und bestattet werden können, wenn ihre Eltern dies wünschen. Und offenbar wünschen dies viele der etwa 1500 Betroffenen, die es jedes Jahr gibt. Es waren vor allem die Eltern dieser „Sternenkinder“, die sich für eine gesetzliche Neuregelung eingesetzt haben.
Barbara und Mario Martin waren gleich drei Mal betroffen. Ein Kind verloren sie durch eine Frühgeburt, zwei weitere, Zwillinge, durch Fehlgeburten. Vor allem der zweite Verlust machte den Martins die Absurdität der behördlichen Regelung bewusst. Die zweieiigen Zwillinge brachten 290 und 500 Gramm auf die Waage. Beide verstarben kurz nach der Geburt in der 21. Schwangerschaftswoche.
Behördlich nicht existent
Während das schwerere Mädchen nach Paragraf 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung beurkundet werden konnte, wurde der kleinere Junge für zu leicht befunden, um als Person anerkannt zu werden. Das Recht, ihn neben seiner Schwester zu bestatten, mussten sich die Martins zwar nicht mehr erstreiten. In der Regel verweigern die Krankenhäuser die Herausgabe der Totgeburten nicht mehr. Beurkundet ist sein kurzes Erscheinen auf Erden dagegen nicht. Für die Behörde hat er im Unterschied zu seiner Schwester nie existiert.
Die Aufnahme in das Personenstandsregister aber ist in vielen Kommunen die Voraussetzung für eine Bestattung. Eine Grabstelle ist für diese Kinder eigentlich nicht vorgesehen. Gesetzlich geregelt ist nur die „hygienisch einwandfreie und dem sittlichen Empfinden entsprechende Entsorgung“ der Totgeburten unter 500 Gramm, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken weiter „verwendet“ werden.
Zwei Jahre im Bundestag
Die Martins konnten sich damit nicht zufriedengeben. 2009 reichten sie eine Petition beim Bundestag ein. 40 000 Unterschriften hatten sie für ihre Forderung sammeln können, alle tot geborenen Kinder unabhängig von ihrem Gewicht in die Personenstandsregister einzutragen.
Im Juni 2011 beschloss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, ihre Forderung zu unterstützen und der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Die wird nun einen Änderungsentwurf beschließen, der eine Ergänzung des Personenstandsrechts vorsieht. Auch die Martins werden also künftig als Eltern anerkannt. Sie müssen dafür lediglich beim Standesamt eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausfüllen.
Die Vorlage des Familienstammbuchs mit der entsprechenden Eintragung wird den betroffenen Eltern die Auseinandersetzung mit den Friedhofsverwaltungen ersparen. Bislang waren sie auf ihr Entgegenkommen angewiesen. Künftig werden sie für die Trauer um ihre tot geborenen Kinder wenigstens einen Zufluchtsort haben.