Transparenz: Wir entbinden Wulffs Anwälte von der Schweigepflicht

Während Bundespräsident Christian Wulff heute an seinem Amtssitz im Berliner Schloss Bellevue Vertreter der Politik, des öffentlichen Lebens empfängt, bleibt sein öffentliches Versprechen weiter uneingelöst: „Ich geb' Ihnen gern die 400 Fragen, 400 Antworten“, hatte Wulff im Fernseh- Interview gesagt. Er wolle in der Transparenz „neue Maßstäbe“ setzen. Doch bis heute lehnen seine Anwälte eine Veröffentlichung ab. Aus Protest gegen die vom Bundespräsidenten versprochene, aber nicht eingehaltene Transparenz haben sowohl die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International als auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ihre Teilnahme abgesagt.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, protestierte gegen die „Desinformationspolitik des deutschen Staatsoberhaupts“. Wulffs im Fernsehen verbreitete Zusage, 400 Fragen zu beantworten und Transparenz herzustellen, habe dieser „noch nicht einmal ansatzweise eingehalten“, so Konken. Wulffs Verhältnis zu den Medien und Journalisten sei so gestört, dass sich ein Übergang zur Tagesordnung verbiete.

Statt in einer Pressekonferenz Klarheit zu schaffen, habe Wulff ein Anwaltsbüro mit der Kommunikation seiner Angelegenheiten beauftragt, das sich wiederum hinter seiner Verschwiegenheitspflicht verschanze. „So geht man als Präsident eines demokratischen Staates nicht mit den Medien um“, kritisierte Konken. Nach DJV-Angaben ist es das erste Mal, dass der Verbandsvorsitzende den traditionellen Neujahrsempfang beim Bundespräsidenten boykottiert. „Im Moment hat man den Eindruck, dass er auf das Vergessen der Leute spekuliert“, sagte die Transparency-Vorsitzende in Deutschland, Edda Müller und fügte an: „Das ist für mich und unsere Organisation unerträglich“.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Rechtlich an der Veröffentlichung „gehindert“

Die neueste Begründung für die Verweigerung der Transparenz verschickten die Anwälte am Mittwoch Abend: Man sei „aus Rechtsgründen daran gehindert“, die Fragen und Antworten zu veröffentlichen. Worin diese Rechtsgründe bestehen sollen,  erklärten die Anwälte folgendermaßen: „Eine Veröffentlichung der an uns gestellten Journalistenfragen würde das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen.“ Eine Begründung, die in Redaktionen Verwunderung auslöste. Schließlich werden Journalistenanfragen gestellt, weil die Antworten der Öffentlichkeit mitgeteilt werden sollen. Weil sie gedruckt, gesendet und online verbreitet werden sollen.  

#gallery1

Dennoch falle der im Mandantenauftrag geführte Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, so Wulffs Anwalt Gernot Lehr. Auch Dritte, die sich mündlich oder schriftlich an Rechtsanwälte wenden, hätten einen Anspruch darauf, dass diese Kommunikation und dieser Schriftverkehr nicht veröffentlicht werde. Man bitte deshalb um Verständnis, dass man rechtlich daran „gehindert“ sei die 400 Fragen und 400 Antworten wie von Wulff versprochen zu veröffentlichen.

Die Zeitungen der DuMont-Gruppe, Kölner Stadtanzeiger, Mitteldeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung, helfen Bundespräsident Wulff jetzt bei der Herstellung von Transparenz und entbinden seinen Anwalt mit sofortiger Wirkung von der Verschwiegenheitspflicht. „Alle Anfragen der Zeitungen zu Wulffs Privatdarlehen, zu seinem BW-Bank-Kredit, zu Zinskonditionen und Urlaubsreisen, zu Unternehmerfreundschaften, Grundbucheinträgen, Sicherheiten, zu eventueller Steuerhinterziehung, zu Überweisungen, Daueraufträgen und Tilgungen dürfen gerne veröffentlicht werden“, erklärte Chefredakteurin Brigitte Fehrle am Donnerstag in Berlin. Ein gleichlautendes Schreiben der Zeitungen wurde dem Anwalt des Bundespräsidenten, Gernot Lehr übermittelt.

Kritik von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse

Eine Veröffentlichung aller Fragen werde auch zeigen, wie wenig manche Antworten erklären, wie oft Nachfragen nötig waren, und dass auch die Antworten auf die Nachfragen bis heute vieles im Unklaren ließen, erklärten die Blätter. Schlimmer: Die wichtigsten Fragen sind eigentlich nach wie vor ungeklärt: Zum Beispiel, warum ein Bundespräsident sich überhaupt von reichen Unternehmern einladen lässt. Oder was an der Person Wulff  - außer seinen politischen Ämtern - die BW-Bank veranlasst haben könnte, ihm so günstige Zins-Konditionen einzuräumen wie keinem anderen normalen Bürger. Auch wer Wulff abseits aller juristischen Spitzfindigkeiten das Geld für seinen ersten Kredit gab, von wessen Gunst Wulff dabei wirklich abhing, ist nicht wahrhaftig beantwortet. 

#gallery2

Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hat mit Unverständnis auf die Weigerung des Anwalts von Bundespräsident Christian Wulff reagiert, die Fragen und Antworten zu der Kredit- und Medienaffäre des Staatsoberhauptes zu veröffentlichen. „Wulff müsste seine Anwälte von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreien. Den Nachfragenden ging es schließlich gerade um die Herstellung von Öffentlichkeit“, sagte der SPD-Politiker dem „Hamburger Abendblatt. Thierse fügte hinzu: „Es wäre im Interesse des Bundespräsidenten, wenn er seiner Ankündigung von voller Transparenz auch entsprechende Taten folgen ließe und nicht die Einschränkung durch seine Anwälte hinnimmt.“ Was die Fragen von FR und Berliner Zeitung betrifft, steht der Einlösung von Wulffs Transparenz-Versprechen nun nichts mehr im Wege. Eine rechtliche Hinderung, die Fragen zu Wulffs Krediten und Urlauben zu veröffentlichen, besteht nicht mehr.