Türkei-Referendum: So viel Macht hat Erdogan nach der Verfassungsreform

Berlin - Die Türkei haben sich entschieden. Mit einer knappen Mehrheit votierten die Wahlberechtigen für das Präsidialsystem von Recep Tayyip Erdogan. Was Das Paket von Verfassungsänderungen bedeutet, welche Befugnisse und Machtfülle die veränderten Bestimmungen nach Inkraftreten mit sich bringen, lesen Sie hier im Überblick.


Parlament aufstocken
Der türkische Präsident darf künftig jederzeit das Parlament auflösen, das künftig von 550 auf 600 Abgeordnete wachsen soll. Die Begründung hierzu ist offiziell der Anstieg der Bevölkerung. Der Jurist und Türkeiexperte Christian Rumpf glaubt aber, dass es sich hierbei um eine Art „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme“ für „treue Parteimitglieder“ handelt.

Neuwahlen ansetzen
Er darf das Parlament jederzeit auflösen und Neuwahlen anordnen. 

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Amtszeit verlängern
Er darf wegen dieser Neuwahlen sogar länger als zwei Legislaturperioden im Amt bleiben. Normalerweise ist die Regierungszeit auf zwei Legislaturperioden mit jeweils fünf Jahren begrenzt. Setzt Erdogan Neuwahlen an, kann er erneut antreten, auch wenn die zehn Jahre schon fast erschöpft waren.

Staats- und Regierungschef gleichzeitig
Er darf Staats- und Regierungschef gleichzeitig sein, da durch eine Verfassungsänderung das Amt des Ministerpräsidenten und der Ministerrat abgeschafft werden. Alle Aufgaben sind dann nur noch beim Präsidenten vereint.

Regieren ohne Parlament
Erdogan kann quasi per Dekret regieren. Das heißt, er braucht nicht mal mehr die Zustimmung des Parlaments, wenn er Gesetze durchsetzen will. Dekrete sind eine Art Verordnung mit Gesetzeskraft, die keine Zustimmung des Parlaments benötigen.

Parteichef und Präsident gleichzeitig
Er darf gleichzeitig Präsident und Parteichef sein. Damit steht es als Präsident nicht mehr über den Parteien, sondern ist quasi der Anführer von genau der Kontrollinstanz, die auch den Präsidenten kontrollieren sollte.

Gewaltenteilung einschränken
Er darf Minister und Vizepräsidenten berufen und entlassen, darf die Rektoren der Universitäten ernennen und hat sogar erheblichen Einfluss auf die Berufung von Staatsanwälten und Verfassungsrichtern. Das Parlament wirkt hier nicht mit.

Veto bei Gesetzen einlegen
Er darf ein Veto bei Gesetzesvorhaben einlegen, die im Parlament beschlossen wurden. Dann bräuchte das Parlament eine absolute Mehrheit, um das Gesetz auf den Weg zu bringen.

Herr über den Haushalt
Er darf den Staatshaushalt bestimmen. Bisher formulierte der Ministerrat das Haushaltsgesetz und legte es dem Parlament vor. Künftig macht das der Präsident.

Ausnahmezustand verhängen
Der Präsident darf den Ausnahmezustand verhängen, bisher oblag dies dem Ministerrat.