Kinder sollen künftig weltweit ihre individuellen Rechte einklagen können. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterzeichnete am Dienstag in Genf ein entsprechendes Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland gehört mit 16 weiteren Staaten zu den Erstunterzeichnern des Zusatzprotokolls. Es tritt in Kraft, sobald zehn Staaten es ratifiziert haben.
Schröder bezeichnete die Stärkung von Kinderrechten als „persönliches und politisches Anliegen“. Deutschland nehme hier eine Vorreiterrolle ein und gebe den Kindern nun ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand.
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Katja Dörner, begrüßte die Unterzeichnung, mahnte aber eine rasche Ratifizierung an. Die Vorreiterrolle Deutschlands stellte Dörner in Frage. Es sei wenig überzeugend, Kindern weltweit eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während man zeitgleich in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestehe, erklärte Dörner.
Vor allem unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen würden in Deutschland völkerrechtlich verbindliche Rechte verwehrt, kritisierte sie. Die UN-Kinderrechtskonvention räume dem Kindeswohl Vorrang ein. Dies müsse auch im Asylrecht gelten. Zudem müssten Kinderrechte stärker bekannt gemacht werden, forderte Dörner. Ohne ein Wissen um die eigenen Rechte bringe die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig.
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Der Sprecher der Kinderhilfswerks Unicef, Rudi Tarneden, hatte zuvor kritisiert, das Recht auf eine Individualbeschwerde ziele zwar auf eine langfristige Verbesserung der Rechte und des Schutzes von Kindern ab. Für das einzelne Kind, das klage, sei dies aber sehr mühsam und langwierig.
Auch in Deutschland würden Kinderrechte missachtet, sagte Tarneden dem WDR. So habe Unicef nachweisen können, dass minderjährige Kinder, die zum Teil in Deutschland geboren wurden, in den Kosovo abgeschoben wurden.