Berlin-Rund ein Drittel der in Deutschland geborenen Kinder haben unverheiratete Eltern. Während der Mutter mit der Geburt des Kindes automatisch das Sorgerecht zugesprochen wird, gilt das für den Vater nur, wenn er mit der Mutter seines Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Paaren muss der Mann die Vaterschaft offiziell anerkennen und das Sorgerecht beantragen.
Eine Teilreform des Familienrechts soll diese Prozedur jetzt vereinfachen und dem Mann die Möglichkeit eröffnen, gleich mit der Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht zu erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll noch diese Woche in die Ressortabstimmung gehen. Mit der Reform soll vor allem unverheiratet zusammenlebenden Eltern ein bürokratischer Teilschritt erspart bleiben.
Mit der Ankündigung der Reform war vor allem bei Alleinerziehenden-Verbänden die Sorge laut geworden, dem biologischen Vater könnte automatisch das Sorgerecht übertragen werden.
„Wir halten es weiterhin für gut, wenn Eltern bewusst die Entscheidung treffen, dass sie miteinander für das gemeinsame Kinder sorgen wollen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter. „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung tun dies bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes, andere später. Tun sie es nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass gute Gründe gegen gemeinsame Sorge im Spiel sind, beispielsweise Alkohol, Gewalt, eine hochstrittige Trennung oder weil Eltern sich kaum kennen.“
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Die Mutter muss weiterhin zustimmen
Anders als in den sozialen Medien diskutiert, sieht die Reform eine automatische Übertragung des Sorgerechts auf den leiblichen Vater nach Angaben des Justizministeriums aber ausdrücklich nicht vor. Nach wie vor gelte: Die Mutter muss zustimmen.
Lehnt sie das gemeinsame Sorgerecht ab, hat der Vater seit der letzten Reform 2013 die Möglichkeit, das Sorgerecht einzuklagen. Bis 2013 war das zwar auch möglich, allerdings konnten Väter damals nur versuchen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten.
Das Unterhaltsrecht wird von der Reform nicht berührt. Schon jetzt gilt: Auch wenn Väter das Sorgerecht ablehnen, sind sie unterhaltsverpflichtet.
Die Forderung nach dem Unterhalt ist unter Umständen auch der einzige verlässliche Grund, warum einige Männer überhaupt von ihrer Vaterschaft erfahren: Weiß der biologische Vater nichts von der Schwangerschaft, etwa weil der Kontakt zur Mutter inzwischen abgebrochen ist, liegt es weitestgehend im Ermessen der Mutter, ob sie die Identität des Vaters lieber nicht preisgibt – sofern sie sie kennt.
Ein Kind allerdings hat das Recht zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist: Über das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgelegte allgemeine Persönlichkeitsrecht ist das „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ geregelt. Seit einer Gesetzesreform, die 2018 in Kraft trat, gilt das auch dann, wenn ein Kind mithilfe einer Samenspende gezeugt wurde.