Urteil in Berlin: Für Lehrerinnen gilt Kopftuchverbot

Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts rechtens. Damit scheiterte am Donnerstag die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin. Die junge Frau hatte sich diskriminiert gesehen und geltend gemacht, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Sie wollte eine Entschädigung erstreiten.

Neutralitätsgesetz behandelt alle Religionen gleich

Das Gericht folgte ihren Argumenten nicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Laut Urteil hätte die Lehrerin zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.

Pauschales Kopftuchverbot in NRW gekippt

Die Klägerin war nicht selbst zur Verhandlung erschienen. Ihre Anwältin kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil zu prüfen. Zum Tragen von Kopftüchern gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Die Bewerberin hatte sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. (dpa)

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