Verbot von Werkverträgen: Schärfere Regeln für Fleischindustrie beschlossen

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden.

Schweine gehalten in einem konventionellen Schweinemastbetrieb.
Schweine gehalten in einem konventionellen Schweinemastbetrieb.imago/Marius Schwarz

Berlin-Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie beschlossen, berichten die Agenturen AFP und dpa. Die Regierung verabschiedete dazu den Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, wie aus Regierungskreisen verlautete. 

Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, nach Wunsch Heils auch gern früher.

Die Fleischindustrie ist in der Corona-Krise in die Kritik geraten, weil zahlreiche Mitarbeiter auf Schlachthöfen positiv getestet wurden, die oft nicht direkt bei den Firmen, sondern bei Subunternehmern angestellt waren.