
Berlin - Die Bundesregierung will weitere Lockerungen der Corona-Auflagen offenbar von einer Obergrenze bei Neuinfektionen abhängig machen. Die "Bild"-Zeitung berichtete am Dienstag von einem vertraulichen Konzept, das Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) mit den Ländern beraten habe. Demnach sollen Einschränkungen der Lockerungen zurückgenommen werden, wenn ein Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner zu verzeichnen habe. Dieser Landkreis müsse dann zu den strengen Auflagen zurückkehren, die bis zum 20. April in Kraft waren.
Dies würde laut AFP bedeuten, dass Einrichtungen, die nach diesem Stichtag geöffnet haben, wieder schließen müssten - also etwa Schulen, Friseursalons und Teile des Einzelhandels. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen würden wieder in Kraft treten. Dies solle nicht gelten, wenn die Infektionen nur an einem Ort - etwa in einem Seniorenheim - auftreten.
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Das Bundeskanzleramt wollte die Angaben weder bestätigen noch dementieren. "Die vertraulichen Besprechungen des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über weitere Maßnahmen in der Corona-Krise dauern an", erklärte ein Regierungssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. "Beschlüsse dazu werden in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten gefasst."
Bayern hat Untersützung für die vom Bundeskanzleramt vorgeschlagene Obergrenze bei Neuinfektionen als Maßstab für erneute Freiheitsbeschränkungen angekündigt. "Ja, ich halte die Idee für richtig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagabend im Bayerischen Fernsehen. Die Frage sei, welche Maßnahmen greifen müssten, sobald in einer Region eine bestimmte Zahl an Corona-Infizierten festgestellt würde.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder wollen am Mittwoch über weitere Öffnungsschritte beraten. Die Bundesregierung strebt bei den Lockerungen ein einheitliches Vorgehen an; mehrere Länder sind in den vergangenen Tagen aber mit Lockerungen vorgeprescht, die über die bisherigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern hinausgehen.