Völkerrechtler: Ukraine hat das Recht, Putin zu töten

Die Ukraine greift Öl-Raffinerien und Waffenlabore in Russland an. Laut Völkerrecht ist das legal. Auch alle Personen in der Befehlskette sind legitime Ziele.

Die brennende Öl-Raffinerie im russischen Belgorod nach dem mutmaßlichen Angriff ukrainischer Kampfhubschrauber.
Die brennende Öl-Raffinerie im russischen Belgorod nach dem mutmaßlichen Angriff ukrainischer Kampfhubschrauber.AP

Das Feuer im Waffenlabor brach aus ungeklärten Umständen aus. Wie die russische Nachrichtenagentur Tass berichtet, kamen vor wenigen Tagen 17 Menschen beim Brand in der zentralen Forschungseinrichtung des Verteidigungsministeriums in Twer, nordwestlich von Moskau, ums Leben. In der Einrichtung wurde an fortgeschrittenen Raketensystemen wie der Iskander oder dem S-400-Luftverteidigungssystem geforscht.

Bei einem weiteren Feuer mit ungeklärter Ursache ging ein Chemiewerk in Kineschma, nordöstlich von Moskau, in Flammen auf. Sieben Menschen kamen dort ums Leben. Die Lösungsmittel, die in Kineschma hergestellt wurden, sollen für Raketen und Artilleriegeschosse gebraucht werden. Jüngst häuften sich spontane Feuersbrünste in kriegswichtigen Anlagen auf russischem Territorium.

Ein angegriffenes Land wie die Ukraine darf sich wehren

Beobachter vermuten dahinter Sabotageakte ukrainischer Sympathisanten oder gar ukrainischer Agenten. Zwar hat die Ukraine sich nicht zu den mutmaßlichen Brandlegungen bekannt, doch selbst wenn: Die Zerstörung der Ziele ist legal. Sie leitet sich laut Experten unmissverständlich aus dem humanitären Völkerrecht ab. „Um den Gegner zu schwächen, gibt es zulässige militärische Ziele. Sie reichen von Militärstützpunkten über Öl-Depots bis hin zu Eisenbahninfrastruktur – alles, was einen wirksamen Beitrag zu militärischen Handlungen des Gegners leistet“, sagt beispielsweise der Völkerrechter Heintschel von Heinegg.

Von Heinegg lehrt Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina. Dieses Recht gelte im Übrigen nicht erst seit dem Tag des russischen Überfalls. „Die Ukraine befindet sich nicht erst seit Februar dieses Jahres in einem Konflikt mit Russland, durch den das humanitäre Völkerrecht zur Anwendung kommt. Spätestens seit der Annexion der Krim 2014 ist das ein internationaler Konflikt. Seitdem darf die Ukraine sich im Rahmen des humanitären Völkerrechts mit militärischen Mitteln verteidigen.“

Ein Land, das völkerrechtswidrig angegriffen wird, darf gegen den Aggressor auch auf dessen Territorium vorgehen – soweit sich die Angriffe auf militärische Ziele beschränken.

Angriff mit tieffliegenden Mi-42-Kampfhubschraubern in Russland

Als solche gelten Anlagen, die gegnerischen Kräfte sowie Objekte, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.“ So steht es im Handbuch zum Humanitären Völkerrecht, das der Bundeswehr als Leitfaden dient.

Während die Spontan-Entzündungen der russischen Rüstungslabore jedoch nicht zweifelsfrei den Ukrainern zuzuordnen sind, ist das bei den Angriffen auf Öl-Raffinerien in der russischen Provinz Belgorod, die an die Ukraine grenzt, ziemlich eindeutig. Es gilt als offenes Geheimnis, dass Ukrainer die Anlagen mit tieffliegenden Mi-42-Kampfhubschraubern angegriffen haben. Die Helikopter drangen bereits Anfang April auf russisches Territorium vor. Seitdem gingen immer wieder militärisch wichtige Nachschubquellen der russischen Streitkräfte in Flammen auf.

Vergangene Woche ließ der Staatssekretär im britischen Verteidigungsministerium, James Heappey, außerdem wissen, dass derartige Schläge gegen den Aggressor-Staat auch mit britischen Waffen gerechtfertigt seien. „Es ist völlig legitim, dass die Ukraine tief in Russland vorgeht, um die Logistik zu unterbrechen, die, wenn sie nicht unterbrochen wird, direkt zu Tod und Blutvergießen auf ukrainischem Boden beitragen würde.“ Völkerrechtler stimmen ihm zu.

Moskau drohte nach Heappeys Äußerungen, sollte Großbritannien weiterhin der ukrainischen Seite helfen, Ziele in Russland zu treffen, mit einer „verhältnismäßigen Reaktion“. Die Briten zeigten sich davon unbeeindruckt. Aber wie hält man es in Deutschland, wo Waffenlieferungen viel umstrittener sind, mit dieser Frage?

Auf Anfrage der Berliner Zeitung, ob das Auswärtige Amt auch Angriffe mit deutschen Waffen auf russisches Territorium für legitim halte, verwies man auf die Charta der Vereinten Nationen. Dort heißt es unter Artikel 51: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung …“

Nicht nur militärische Ziele, auch Personal darf angegriffen werden

Doch die Frage, wie weit die Selbstverteidigung eines Staates gehen darf, führt über Angriffe auf militärische Einrichtungen und Nachschubwege hinaus. Auch die Soldaten und deren Befehlshaber dürfen bekämpft und eliminiert werden. Bei russischen Kämpfern auf ukrainischem Territorium leuchtet das auch Laien des Völkerrechts ein. Mittlerweile haben die Ukrainer mindestens acht russische Generäle in der Ukraine getötet. Doch wie sieht es auf russischem Territorium aus?

„Die Ukraine hat das Recht, alle Personen der russischen Befehlskette zu töten“, erklärt von Heinegg – auch auf russischem Territorium. Das bedeutet einmal, dass Angehörige des Verteidigungsministeriums, die den Krieg maßgeblich steuern, völkerrechtlich legitime Ziele für ukrainische Streitkräfte sind; egal ob sie nun in Cherson, Charkiw oder Moskau sitzen. Auch der russische Verteidigungsminister Sergei Shoigu gehört dazu.

Ausnahmen gibt es nur wenige. Sanitäter und Geistliche des Militärs dürfen nicht angegriffen werden, sagt von Heinegg. Nicht ausgenommen ist hingegen der Mann, der alles entscheidet. Laut russischer Verfassung Artikel 87, Absatz 1 gilt: Der russische Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Russischen Föderation. „Das heißt: Wladimir Putin ist ein legitimes Ziel für ukrainische Angriffe“, erklärt von Heinegg.

Anders als der Bundeskanzler in Deutschland, der erst im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber der Streitkräfte wird (bis dahin liegt die Kommandogewalt bei der Verteidigungsministerin), hat Putin die Befehlsgewalt qua Amt immer. Und er gilt auch nicht nur als Ziel, während er Kampfhandlungen anordnet oder zu offiziellen Terminen erscheint.

„Das gilt 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche, egal, was die Befehlshaber gerade tun, selbst wenn sie ein Nickerchen machen.“ Ob es jedoch eine gute Idee wäre, den russischen Machthaber im Schlaf zu eliminieren, bleibt eine andere Frage.

Wolff Heintschel von Heinegg ist ein deutscher Jurist und Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht sowie ausländisches Verfassungsrecht, an der Europa-Universität Viadrina.