Vor Gericht: Die fünf absurdesten Klagen aus den USA
Das Sandwich ist zu kurz und der Konsum von Zigaretten überraschenderweise tödlich. Amerikaner ziehen gern mit absurden Klagen vor Gericht. Fünf Fälle:
Sandwich
Es kommt eben doch auf die Länge an. Das musste die Sandwich-Kette Subway vor Gericht erfahren. Denn bei der Länge der bestellten Brote verstehen die Kunden keinen Spaß. Wenn die Werbung 30 Zentimeter verspricht, dann will man die in der Filiale auch haben. Und so müssen Mitarbeiter laut einem vorläufigen Vergleich vom Oktober 2015 ein Maßband zur Hand haben, um die tatsächliche Größe nachweisen zu können.
Subway hatte in den USA und anderen englischsprachigen Ländern mit dem Slogan „Five Dollars for a footlong“, also fünf Dollar für eine Fußlänge, geworben. Ausgangspunkt der Sammelklage waren nicht tatsächlich zu kleine Brötchen – allein die Möglichkeit, die Sandwiches könnten kürzer als angekündigt sein, reichte für die Klagewelle.
Heißgetränk
Historisch auch die Klage einer Frau, die bei McDonald’s heißen Kaffee bestellte. Stella Liebeck, so ihr Name, verschüttete das Getränk auf ihren Schoß und zog sich schwere Verbrennungen zu. Grund genug, um vor Gericht zu ziehen: Der heiße Kaffee, er war zu heiß. Die Geschworenen sahen das ebenso und verurteilten die Fast-Food-Kette zu einer Strafzahlung von rund 640.000 Dollar – das war zumindest die letzte Summe, die öffentlich wurde. Im Anschluss daran einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich, über dessen Höhe nichts bekannt ist.
Das Ganze spielte sich bereits ab 1992 ab und schlug in den USA hohe Wellen. Nach der Klägerin wurde sogar ein Preis benannt, der die spektakulärsten Klagen auszeichnen sollte, der sogenannte Stella Award.
Tabak
Jeder weiß um die Gefahren des Rauchens – müsste man zumindest meinen. Denn in den USA werden Tabakfirmen immer wieder wegen der Folgeschäden verklagt. So traf es 2009 den Konzern Philip Morris, der zu einer Zahlung von 13,8 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt wurde.
Die an Lungenkrebs erkrankte und mittlerweile verstorbene Betty Bullock hatte 2001 mit dem Rechtsstreit begonnen. Sie rauchte bereits mit 17 ihre ersten Glimmstängel, wurde ihrer Meinung nach aber niemals deutlich genug vor den Folgen gewarnt. Nach ihrem Tod im Jahr 2003 setzte ihre Tochter die Klage fort. In erster Instanz lag das Strafmaß noch bei 28 Milliarden Dollar. Allerdings wurde es in mehreren Nachverhandlungen deutlich reduziert. Erst auf 28 Millionen Dollar, und zuletzt auf die besagten 13,8 Millionen.
Aufstrich
Überraschung: Schokolade macht dick! Für eine Frau aus Kalifornien war diese Information offenbar neu, weshalb sie 2012 den Ferrero-Konzern verklagte. Dieser hatte seine Schokocreme namens Nutella in der Werbung als „gesundes und nahrhaftes Frühstück“ angepriesen. Zur großen Verwunderung der Klägerin enthielt der Aufstrich jedoch genauso viel Zucker und Fett wie ein gewöhnlicher Schokoriegel.
Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Die Frau erhielt gut drei Millionen Dollar Schadenersatz. Außerdem durfte jeder, der in den vier Jahren zuvor ebenfalls ein Nutella-Glas kaufte, sich der Klage anschließen und bis zu 20 Dollar abkassieren. Ferrero gab sich diesbezüglich sehr wortkarg, versprach aber, „gewisse Aussagen“ über sein Produkt „zu modifizieren“.
Kaltgetränk
Mit großem Ernst heißt es in der Klageschrift: „Die Menge der Flüssigkeit in einem Kaltgetränk ist ein Faktum, das ein verantwortlicher Konsument ernst zu nehmen weiß.“ Starbucks führe seine Kunden in die Irre, meint Stacy Pincus aus Chicago und verklagt die US-Kaffee-Kette Starbucks. Wer dort Kaltgetränke kaufe, bekomme viel weniger Flüssigkeit als angezeigt. So untersuchte die Klägerin die größte Bechergröße „Venti“, darin seien laut Aushang 0,7 Liter Getränk enthalten. Tatsächlich werde aber so viel Eis hineingegeben, dass nur noch etwa 0,4 Liter Flüssigkeit hineinpassten, heißt es in der vergangene Woche in Illinois eingereichten Zivilklage. Pincus fordert mehr als fünf Millionen Dollar Schadenersatz wegen irreführender Werbung und Konsumentenbetrugs.
Die Reaktion bei Starbucks fiel kühl aus. Man nehme die Klage zur Kenntnis, sei aber überzeugt, dass sie keinerlei Erfolg haben werde. Die Kunden verstünden, dass Eis ein essenzieller Bestandteil jedes geeisten Getränks sei.