Vorwärts und nicht vergessen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Suchmaschine Google Einträge, die Betroffenen unangenehm sind, nicht löschen muss. Richtig so. Auf eine zweite Chance hat man kein Recht. Sie muss einem gewährt werden.

Es gibt kein Recht auf vergessen.
Es gibt kein Recht auf vergessen.imago/Panthermedia

Berlin- Am Montag entschied der Bundesgerichtshof, dass die Suchmaschine Google von einem Betroffenen nicht gezwungen werden kann, für ihn unangenehme Einträge zu löschen. Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, sei von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig.

Der Bundesgerichtshof folgt damit der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, das im November vergangenen Jahres in einem anderen Fall den Bundesgerichtshof dahingehend korrigiert hatte, dass er die Klage eines Betroffenen nicht einfach ablehnen könne. Damals war es darum gegangen, dass ein Mann, der 1982 wegen der Ermordung zweier Männer verurteilt worden war, von Google verlangte, den Hinweis auf die damaligen Spiegel-Veröffentlichungen zu löschen. Der Kläger hatte damit argumentiert, er sei selbst mit seiner Tat nicht wieder ins Licht der Öffentlichkeit getreten und wolle heute davon unbelastet seine Sozialbeziehungen gestalten. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Klage zu und rubrizierte diesen Vorgang unter „Recht auf Vergessen“.

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Aber: Es gibt kein Recht auf Vergessen. Und schon gar nicht gibt es ein Recht auf Vergessenwerden. Es gibt keinen Reset-Knopf für unser Leben. Wir wünschen uns das immer wieder. Die berühmte zweite Chance. Auch auf die gibt es kein Recht. Sie muss einem gewährt werden. Ich verstehe, dass der Mörder, das Exmitglied einer links- oder rechtsradikalen Organisation, der öffentlich gewordene Stasi- oder BND-Mitarbeiter „davon unbelastet seine Sozialbeziehungen gestalten“ möchte. Aber er hat kein Recht darauf. Ob er das kann, darüber entscheiden „seine Sozialbeziehungen“. Ob er sie informiert oder nicht, darüber entscheidet er. Nicht entscheiden kann er über die Erinnerung der anderen. Entscheidet er sich für das Vergessen, darf er damit nicht den Anspruch begründen, alle anderen hätten sich auch für das Vergessen zu entscheiden. Was einem an einer Person wichtig und was einem an ihr unwichtig ist, entscheidet jeder für sich. Darüber hat der Betroffene keine Macht.

Aber natürlich gibt es Situationen, in denen vielleicht nicht das Vergessen, aber doch das kollektive Beschweigen der Taten der Vergangenheit zur Überlebensdevise wird. „Die Mörder sind unter uns“ lautete der Titel von Wolfgang Staudtes DEFA-Film aus dem Jahr 1946. Es war der erste deutsche Spielfilm nach dem zweiten Weltkrieg. Der Titel stimmte. Die deutschen Kinder der Nachkriegszeit wuchsen unter Mördern auf. Einige waren verurteilt worden und wurden verurteilt. Die meisten aber kamen durch. Das Land, auch das zeigte der Film, war ruiniert. Die Kraft, die man noch hatte, brauchte man, um die Ruinen bewohnbar zu machen oder zu beseitigen.

Mein Vater, geboren 1919, der bis zuletzt, so lästerte meine Mutter, an „Wunderwaffe“ und „Endsieg“ geglaubt hatte, hatte seinen ersten Job in der „Trümmerverwertungsgesellschaft“ in Frankfurt am Main; und die erste Wohnung war ein Zimmer, in dem wir drei hausten, das er dadurch zustandegebracht hatte, dass er eine Wand und ein Dach gebaut hatte. Die deutsche Gesellschaft war mit dem Wiederaufbau beschäftigt. Die Beschäftigung mit den eigenen Taten der Vergangenheit oder auch mit denen der anderen wäre womöglich eine zu große Belastung gewesen. Ich glaube nicht, dass man sie vergaß. Man verkapselte sie. Das galt für das ganze Deutschland. Nicht für jeden, aber auch nicht hübsch getrennt nach Ost und West.

Das Recht auf Erinnerung

Die Vorstellung, das Neue entstehe aus dem Alten, ist nur dann richtig, wenn man sich vor Augen hält, dass dazu auch das Vergessen des Alten gehört. Werte verändern sich. Nicht nur in der Politik. Das Erreichen des  hohen Cs ist längst nicht mehr die Voraussetzung einer Gesangskarriere. Die Mehrheit der Bevölkerung hat dessen Schönheit vergessen. Sie begeistert sich an anderen Reizen.

Gibt es ein Recht auf Erinnerung? Ich glaube ja. Ich habe das Recht, mich an etwas zu erinnern, und ich habe das Recht, an etwas zu erinnern. Aber dieses Erinnern findet in der Auseinandersetzung statt mit den Erinnerungen der anderen. Denkmäler werden aufgestellt und abgerissen, Wörter benutzt und kritisiert. Dass „Vietcong“ einmal eine abfällige Bezeichnung für die Kämpfer gegen die südvietnamesische Regierung und ihre amerikanischen Unterstützer war, war bald vergessen, nachdem die Beschimpften das Wort für sich angenommen hatten. Das Umfunktionieren schafft beides: Man vergisst und erinnert zugleich.