Berlin-Eine Woche vor Beginn des Prozesses gegen die beiden mutmaßlichen Täter im Mordfall Walter Lübcke sorgt eine Panne des hessischen Verfassungsschutzes für Schlagzeilen. Weil die Behörde seinerzeit Informationen über rechtsextremistische Aktivitäten des wegen Beihilfe zum Mord angeklagten Neonazis Markus H. zurückgehalten hatte, war diesem im Jahr 2015 eine Berechtigung zum Waffenbesitz zugesprochen worden. H. soll laut Anklage dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Schießtraining gegeben und in seiner Mordabsicht bestärkt haben.

Der NDR hatte zuerst über die Verfassungsschutzpanne berichtet. Demnach hatte die Waffenbehörde der Stadt Kassel im Jahr 2015 Markus H. zunächst eine Waffenbesitzkarte mit Hinweis auf seine rechtsextremen Aktivitäten verweigert. Einer Regelung im Waffenrecht zufolge gilt jemand als „unzuverlässig“, wenn er in den zurückliegenden fünf Jahren verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt hat. H. zog gegen die Entscheidung vor Gericht – und bekam Recht. Das Verwaltungsgericht Kassel sah keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit von Markus H. „In dem maßgeblichen Zeitraum (2010 bis 2015 – d.Red.) waren keine Vorfälle zu verzeichnen, und es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass er sich irgendwie in dem rechtsextremistischen Milieu bewegt hätte“, sagte Gerichtssprecherin Christine Lohmann dem NDR.
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Tatsächlich hatte das LfV Hessen der Waffenbehörde lediglich Erkenntnisse über H. bis zum Jahr 2009 gemeldet, darunter Teilnahmen an Demonstrationen und Einträge in rechtsextremistischen Foren im Internet. Dabei verfügte das Landesamt auch über später datierte Informationen zu Verbindungen H.s in die rechte Szene. So enthält die Verfassungsschutz-Akte von H. den NDR-Recherchen zufolge einen Eintrag aus dem Jahr 2011. Darin rechnen ihm die Verfassungsschützer einen YouTube-Kanal zu, auf dem unter anderem antisemitische Videos gepostet wurden. Unter H.s Freunden seien „zahlreiche Profile, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können“, hielten die Verfassungsschützer in dem Vermerk fest. Außerdem gibt es in der Akte auch die Meldung eines V-Manns aus dem Sommer 2010. Der Mann hatte über die Kasseler Neonazi-Szene berichtet und dabei auch erwähnt, dass H. gemeinsam mit anderen Rechtsextremisten aus der Region an einem Neonazi-Aufmarsch teilnehmen wolle.
Beide Informationen wären für eine Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung gewesen und hätten mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert, dass H. eine Waffenbesitzkarte erhält. Stattdessen aber unterschlug das LfV die Informationen. Damit aber lagen auch dem Gericht keine Hinweise zum fraglichen Zeitraum zwischen 2010 und 2015 vor, so dass die Richter dem Rechtsextremisten Markus H. das Recht auf eine Waffenbesitzkarte zuerkennen mussten. So konnte H. legal Schusswaffen erwerben und den mutmaßlichen Mörder Stephan E. bei dessen Vorbereitungen auf die Tat unterstützen.
Ob das Landesamt die Informationen damals möglicherweise aus Quellenschutzgründen nicht weitergab, wird jetzt intern geprüft. LfV-Präsident Schäfer, der seit dem Februar 2015 im Amt ist, sagte dem NDR, dass man heute solche Angaben übermitteln würde. „Wir haben aus heutiger Sicht daraus Schlüsse gezogen“, sagte er. „Heute würden wir uns das genauestens anschauen und gucken, was kann man tun. Sonst würden wir unserem Anspruch, Extremisten dürfen keine legalen Waffen haben, nicht gerecht.“
H. wird sich ab kommenden Dienstag zusammen mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verantworten müssen. Ihm wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt, weil er laut Anklage E. auf einem Schießplatz nördlich von Kassel sowie im Wald das Schießen mit scharfen Waffen beigebracht haben soll. Aber nicht nur durch das Schießtraining soll H. den mutmaßlichen Todesschützen in seinen Mordplänen bestärkt haben. Der Angeklagte soll laut Anklage zu E. auch gesagt haben, dass Walter Lübcke „erhängt werden muss“. Außerdem habe er E. an einen Trödel- und Waffenhändler vermittelt, bei dem der mutmaßliche Mörder die Tatwaffe und andere Waffen gekauft haben soll.
Bei der Durchsuchung von H.s Wohnung fanden die Ermittler im Juni 2019 mehrere Pistolen und Gewehre sowie mehr als 5000 Schuss Munition. Darüberhinaus stellten die Beamten in der Wohnung rechtsextreme Devotionalien sicher, darunter ein Feuerzeug mit der SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“, eine antisemitische Propagandaschrift und mehrere CDs mit Rechtsrock.