Das neue Wahlrecht kommt: Der Bundestag wird kleiner – endlich!
Nur noch maximal 630 Abgeordnete: Die Ampel hat sich auf eine Wahlrechtsreform geeinigt. Auch ohne Zustimmung der Union ist das ein echter Befreiungsschlag. Ein Kommentar.

In dieser Woche wird der Bundestag eine wichtige Weichenstellung nehmen, um die Zahl der Abgeordneten nach der Wahl endgültig zu verkleinern. Vermutlich Ende der Woche soll der neue Gesetzentwurf im Parlament zur Abstimmung gestellt werden.
Die Politiker schaffen damit also doch eine Reform, um den aufgeblähten Bundestag zu verschlanken. Statt 736 Abgeordnete wird er nach der nächsten Wahl nur noch 630 haben. Das ist eine gute Nachricht.
Und es wird noch besser: Die Wählerinnen und Wähler müssen sich künftig nicht mehr damit quälen, was Überhangs- und was Ausgleichsmandate sind und warum sie überhaupt anfallen. Es wird sie nämlich schlicht nicht mehr geben.
Das klappt aber nur, weil an anderer Stelle ein Schnitt gemacht wird: Künftig werden Direktkandidaten, die mit nur wenigen Stimmen den Sieg in ihrem Wahlkreis einfahren, nicht mehr automatisch ein Mandat bekommen. Denn dieses Prinzip wird neu eingeführt: Parteien sollen nur noch so viele Direktmandate behalten können, wie ihnen nach den Zweitstimmen zukommen, die deshalb künftig Hauptstimmen heißen sollen.
Das trifft besonders Parteien, die traditionell viele Direktkandidaten durchkriegen – so wie die CDU in Baden-Württemberg und die CSU in Bayern. Kein Wunder also, dass von dort die größte Kritik am neuen Verfahren kommt. Trotz vieler Gespräche war mit der Union kein Kompromiss zu erzielen. Das ist schade, macht den Erfolg in der Sache aber nicht geringer.
Seit Jahren wurde der Bundestag immer größer und daher um eine Wahlrechtsreform gerungen. Und seit Jahren blockierten ausgerechnet die größten Verursacher der Misere jede Lösung: Die CSU verweigerte sich komplett. So bockbeinig zeigten sich die Bayern, dass es sogar die Schwesterpartei CDU nervte. Jetzt hat sich die Ampel durchgesetzt. Ein Befreiungsschlag, der hoffentlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat.