Weil BER-Terminal schließt: Abschiebungen aus Berlin bis 2025 fast unmöglich
Ende März wird das „Abschiebeterminal 5“ am BER geschlossen. In den nächsten zwei Jahren werden Abschiebungen in größerem Umfang daher wohl ausfallen.

Das „Abschiebeterminal“ am Berliner Flughafen wird am 31. März 2023 geschlossen. Der Grund: Der Mietvertrag läuft aus. Das bestätigte das Bundesinnenministerium der Welt am Sonntag. Eine Übergangslösung gibt es bisher noch nicht, Verhandlungen sind in Planung. Die Schließung des Terminals hat jedoch große Auswirkungen auf Abschiebungen, die von Berlin aus durchgeführt werden sollen.
Sammelrückflüge für Straftäter werden in Berlin kaum noch möglich sein
Bisher werden große Gruppen ausreisepflichtiger Migranten von Terminal 5 aus in andere Länder überführt. Dabei handelt es sich vor allem um Personen, die sich illegal im Land befinden oder in Deutschland schwere Straftaten begangen haben. Sogenannte Sammelrückflüge benötigen ein erhöhtes Aufgebot an Polizisten und Sicherheitsmaßnahmen. Zusätzlich müssen Ausweichräume für Notfälle und psychologische Hilfe sichergestellt werden. Der neue Ort, von dem aus Migranten ihren Rückführungsflug antreten, muss also genug Platz für viele Autos und Personen haben.
Nach Angaben der Bild-Zeitung sind in der ersten Jahreshälfte 2022 zwölf Sammelflüge mit bis zu 75 Personen von Berlin aus durchgeführt worden. Ab März wird das nicht mehr möglich sein. Die Bundespolizeigewerkschaft (BPoIG) kritisiert die bevorstehende Situation gegenüber der Bild stark: „Größere Rückführungen illegaler Migranten aus Berlin können künftig nur noch mittels enorm personalintensiver Verbindungen nach Leipzig, Frankfurt oder auf andere Flughäfen stattfinden.“
Einzelabschiebungen kosten bis zu 200.000 Euro
Der Umgang mit abschiebungspflichtigen Migranten in Berlin ist derzeit nicht abschließend geklärt. Bis 2025 könnten Migranten also entweder von anderen Flughäfen aus rückgeführt werden oder aber man entscheidet sich für Einzelabschiebungen. Letztere sind jedoch sehr personal- und kostenintensiv, bis zu 200.000 Euro kostet die Rückführung einer einzelnen Person. Über eine Lösung für die nächsten zwei Jahre muss jetzt das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben entscheiden.