Weinstein-Urteil: Die Systematik bleibt ungestraft

Der Schuldspruch gegen den Ex-Produzenten ist nur ein Teilerfolg.

Harvey Weinstein (M.) lässt sich vor Gericht stützen – es heißt, er leide an den Folgen eines Autounfalls.
Harvey Weinstein (M.) lässt sich vor Gericht stützen – es heißt, er leide an den Folgen eines Autounfalls.

Staatsanwalt Cyrus Vance stand am Montagnachmittag mit stolzgeschwellter Brust auf den Treppenstufen des New Yorker Staatsgerichts und nahm Reporterfragen mit dem Großmut eines Boxers entgegen, der gerade einen wichtigen Kampf gewonnen hat. Harvey Weinstein sei ein gefährliches Raubtier – und seinem Büro sei es gelungen, so brüstete sich Manhattans Bezirksstaatsanwalt, ihn zur Strecke zu bringen.

Vances Prahlen war deutlich übertrieben. Der einst so mächtige Hollywood-Produzent Weinstein war zwar in den Anklagepunkten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung schuldig gesprochen worden und muss nun mit bis zu 25 Jahren Gefängnis rechnen. Vom schwersten Anklagepunkt, „raubtierhaften sexuellen Angriff“, wurde der 67-Jährige jedoch freigesprochen.

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So endete der Weinstein-Prozess, der für die MeToo-Bewegung von enormer symbolischer Bedeutung ist, lediglich mit einem Teilerfolg. Obwohl die Verteidigung alles tat, um die Zeuginnen zu diskreditieren, glaubten die Geschworenen letztlich ihre Geschichten. Das systematisch kriminelle Verhalten Weinsteins, durch unzählige Bekenntnisse seine Opfer hinreichend belegt, blieb jedoch ungestraft.

Dennoch ist das Urteil ein Fortschritt für die Bewegung. Die juristische Logik, dass in Vergewaltigungsfällen die Beweislast bei den Opfern liegt, ist zumindest ins Wanken geraten. Vor allem jedoch können Frauen in Zukunft hoffen, dass man ihren Berichten glaubt. Und Täter können sich nicht mehr sicher sein, dass sie ihre Opfer mundtot machen können.

Es ist kein totaler Sieg vor den Buchstaben des Gesetzes. Aber ein Durchbruch ist es allemal.