Wenn der Schutz des Lebens nicht Teil der Würde ist – was dann?

Nicht alles habe vor dem Schutz des Lebens zurückzutreten, findet Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Unantastbar sei nur die Würde des Menschen. Doch was soll das sein?

Berlin-Man darf davon ausgehen, dass Wolfgang Schäuble sich intensiv mit dem Sterben auseinandergesetzt hat. Nicht nur, weil der vierfache Vater dem Tod schon einmal sehr nah war. 1990 verletzte ein psychisch kranker Attentäter Schäuble so schwer, das dieser seither im Rollstuhl sitzt. Auch hat der CDU-Politiker immer wieder mit seiner Querschnittslähmung gehadert. Es überrascht also nicht, dass sich der 77-Jährige, der seit 2017 das Amt des Bundestagspräsidenten bekleidet, auch in der Corona-Krise Gedanken zum eigenen Risiko gemacht hat, das schon wegen seines Alters kein geringes ist.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble will dem Schutz des Lebens nicht alles unterordnen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble will dem Schutz des Lebens nicht alles unterordnen.

In einem Interview mit dem Tagesspiegel sagte Schäuble nun, seine Angst, an den Folgen des Virus zu sterben, sei begrenzt. Schließlich stürbe irgendwann jeder. Das klang überlegt und abgeklärt und es gäbe nichts an dieser persönlichen Abwägung zu kritisieren – wenn sie persönlich geblieben wäre.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, hatte der Bundestagspräsident seiner persönlichen Risiko-Einschätzung vorausgeschickt – und damit einen weiteren Debattenstrang unter der Überschrift „Grundrechtsbeschränkungen in der Corona-Krise“ eröffnet. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert im Grundgesetz gebe, dann sei das die Würde des Menschen, sagte Schäuble. Die sei unantastbar. Sie schließe aber nicht aus, „dass wir sterben müssen“.

Das sind problematische Aussagen, nicht nur, weil umgehend Beifall von der AfD kam, die dem Bundestagspräsidenten erst recht und dann die Parole ausgab, es sei nun an der Zeit, trotz der Corona-Pandemie „wieder zu normalen Verhältnissen zurückzukehren.“

Schäuble plädiert mit seinen Bemerkungen für ein Abwägen von Gesundheits- und Freiheitsschutz. Als Politiker und zweiter Mann im Staat ist es seine Pflicht, Grundrechtseinschränkungen zu hinterfragen. Auf gefährliches Terrain begibt er sich in dem Moment, in dem er aus seiner persönlichen Befindlichkeit eine generelle Handlungsempfehlung ableitet. Denn damit schrammt die Aussage, jeder stürbe irgendwann, gefährlich nah am Prinzip Natürliche Auslese vorbei. So, als sei das Coronavirus nichts als eine Ausformung des Rechts des Stärkeren. Dass sich der Bundestagspräsident selbst ausdrücklich nicht zu Letzteren zählt, macht es nicht besser.

Schäubles Argumentation ist Wasser auf die Mühlen derer, die die Corona-Pandemie für eine beherrschbare Form der Grippe und den globalen Schaden an der Wirtschaft für gravierender halten als den Tod Hunderttausender Menschen.

Es kann als sicher gelten, dass der Bundestagspräsident diese Ansicht nicht teilt. Und doch verwendet er das eigene Leben als Referenzgröße bei einer Gefahrenanalyse, die ihn das Grundrecht auf Leben insgesamt infrage stellen lässt. Allein die Würde des Menschen, sagte Schäuble, sei unantastbar. Doch wenn nicht der Schutz des Lebens grundlegender Bestandteil dieser Würde ist, so bleibt zu fragen: Was dann?