Wer volljährig und am 1. Oktober nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das sieht der Gruppenantrag zur Impfpflicht vor, den sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP am Freitag vorgelegt haben. Es handelt sich dabei um die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.
Sie haben sich auf eine Vorlage geeinigt, wonach die Krankenkassen den Impfstatus ihrer Mitglieder erheben. Die Kassen sollen erst einmal bis 15. Mai alle erwachsenen Versicherten anschreiben und über die Impfung informieren – inklusive darüber, dass die Impfung nun bald Pflicht ist. Ab 1. Oktober müssen dann alle über 18 Jahre ihre Impfung nachweisen. Das können sie zum Beispiel, indem sie ihren Impfpass bei ihrer Krankenkasse hochladen. Es soll auch möglich sein, den Impfpass in der Apotheke vorzulegen, die die Informationen weiterleitet. Ausgenommen von der Regelung sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Frauen zu Beginn der Schwangerschaft.
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Der Gesetzentwurf schreibt drei Impfungen vor. Eine davon kann wegfallen, wenn der oder die Betroffene einen Genesenenstatus hat. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit bis dahin alle drei Monate überprüfen und dem Bundestag darüber berichten.
„Wir brauchen die Impfnachweispflicht, um jene zu erreichen, die sich noch nicht impfen ließen“, begründete die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens das Vorgehen. Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Infektionslage zum Herbst verschlechtern wird, was es notwendig macht, die Impfquote, die derzeit bei 75 Prozent liegt, auf mehr als 90 Prozent zu erhöhen. Daher soll das Gesetz bis spätestens Ende März verabschiedet werden.
Der Entwurf sieht auch Sanktionsmöglichkeiten vor – unter anderem mit Bußgeldern. Bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollen Betroffene aber auf die Möglichkeit einer Impfberatung und einer kostenlosen Impfung hingewiesen werden. Ihnen soll auch Gelegenheit gegeben werden, einen Nachweis in angemessener Frist vorzulegen. Die Anordnung von Haft zur Durchsetzung von Maßnahmen soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Die sieben Abgeordneten sind die ersten, die ihren Entwurf zur Impfpflicht vorstellen. Es gibt noch eine weitere Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann, die an einem Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahre arbeiten. In Rede stand außerdem eine Initiative um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP), die strikt gegen eine Impfpflicht ist. Beide Gruppen haben aber noch keinen konkreten Entwurf vorgelegt. Die Initiative der sieben Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP ließ daher offen, ob ihr Entwurf schon in der nächsten Woche dem Bundestag zur Beratung vorgelegt wird. Sinnvoll sei es, alle Entwürfe gemeinsam zu beraten, hieß es am Freitag.
Der Plan ist, dass das Gesetz zur Impfpflicht bis Ende März vom Parlament verabschiedet wird.