Wohl kein Renten-Ausgleich für geschiedene Ost-Frauen

Die Betroffenen wurden beim Einigungsvertrag und späteren Rentenreformen nicht berücksichtigt. Koalition kann sich nicht einigen. 

Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, bekommen keinen Versorgungsausgleich. 
Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, bekommen keinen Versorgungsausgleich. imageBROKER/Jan Tepass

Nach Einschätzung des Ostbeauftragten der Bundesregierung wird es voraussichtlich keine rentenrechtliche Regelung zugunsten von in der DDR geschiedenen Frauen geben. „Die Verhandlungen haben sich leider ziemlich verhakt“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) den CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Während die Bundesregierung einen Härtefallfonds aufgrund konkreter Bedürftigkeit wolle, strebten einige Ost-Länder an, das Rentenüberleitungsgesetz von 1991 zu korrigieren. „Wenn das so bleibt, bekommen wir die Lösung nicht über die Rampe.“

Laut RND wurden in der DDR geschiedene Frauen weder im Einigungsvertrag von 1990 noch im Rentenüberleitungsgesetz berücksichtigt, so dass für sie nicht der in der Bundesrepublik übliche Versorgungsausgleich gelte. Seit 2018 gebe es Gespräche zwischen Union und SPD sowie zwischen Bund und Ländern über die Problematik, die bis zum 30. Juni abgeschlossen sein sollen.

Angesichts der näher rückenden Bundestagswahl laufe der Koalition die Zeit davon, sagte Wanderwitz. Überdies seien auch viele Maßnahmen «im Zuge der Corona-Krise nicht mehr so einfach zu finanzieren (...) wie bisher». Der Bund werde den Ausgleich nicht allein zahlen.

Dagegen forderte der thüringische Staatskanzlei-Chef Benjamin Hoff (Linke) anstelle des Härtefallfonds eine Reform des Rentenüberleitungsgesetzes - dann wäre Thüringen auch bereit, sich finanziell zu beteiligen. „Es geht hier nicht um ein Trostpflaster“, sagte er dem RND. Das Vorstandsmitglied des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen, Gerlinde Scheer, will dem Bericht zufolge eine Einmalzahlung von durchschnittlich 54.000 Euro für die rund 250.000 Betroffenen.